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POL-BOR: Bocholt – Führerschein eines „Parkplatz-Drifters“ sichergestellt

Bocholt (ots) – (fr) Am Mittwoch meldeten sich gegen 17.30 Uhr mehrere Anrufer bei der Polizei und beschwerten sich über lärmendes, belästigendes und verkehrsgefährdendes Verhalten eines Autofahrers auf dem Parkplatz des Textilmuseums an der Uhlandstraße.

Auf dem Parkplatz wurden die Beamten von zwei Zeugen angesprochen. Einer der Zeugen war mit seinem Pkw auf den Parkplatz gefahren, wo der 22-jährige Bocholter mit seinem schwarzen Mazda MX5 mit laut aufheulendem Motor und durchdrehenden Reifen Driftübungen („Kreisbahnen“) durchführte. Dabei kam er dem Pkw des Zeugen so nahe, dass dieser sich gefährdet fühlte und im Anschluss die Driftmanöver des 22-Jährigen zu Beweiszwecken filmte. Die Videoaufnahmen führte er den Beamten an Ort und Stelle vor.

Auch die zweite Zeugin, eine Radfahrerin, gab ebenfalls an, dass sie sich durch die Driftübungen des jungen Mannes gefährdet gefühlt und sofort den Parkplatz wieder verlassen habe.

Nach Aussagen der Zeugen stand während der insgesamt ca. 10 Minuten andauernden Driftübungen auch eine Gruppe Kinder (überwiegend Mädchen) in der Nähe. Die Kinder standen auf dem Gehweg und machten ebenfalls Aufnahmen von den Fahrmanövern. Der Abstand der von dem Beschuldigten gedrifteten Kreisbahn zu der Kindergruppe betrug ca. 10 bis 15 m. Aufgrund der Fahrweise des Beschuldigten, besteht der Verdacht, dass die Kinder gefährdet waren.

Der 22-Jährige räumte die Fahrmanöver ein. Er gab an, dass er seinem Hobby nachgehen würde und in den zurückliegenden Tagen abends und nachts ähnliche Fahrmanöver auf den Parkplätzen verschiedener Supermärkte durchgeführt habe.

Der Parkplatz des Textilmuseums an der Uhlandstraße gehört zum öffentlichen Verkehrsraum. Dies gilt auch grundsätzlich für Supermarktparkplätze.

Die Beamten stellten den Führerschein des 22-Jährigen sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung ein. In dem Strafverfahren muss nun geklärt werden, inwiefern tatsächlich eine konkrete Gefährdung anderer Personen oder Sachen vorlag. Bislang nicht bekannte Zeugen und auch die Erziehungsberechtigten der o.a. Kinder werden gebeten, sich beim Verkehrskommissariat in Bocholt (02871-2990) zu melden. Die von den Kindern gefertigten Videoaufnahmen können wichtige Beweismittel für das Verfahren sein.

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