Bonn

POL-BN: Kontrollen in Bad Godesberg – Polizei zeigt starke Präsenz im Stadtbezirk

Bonn (ots)

Zahlreiche Einsatzkräfte der Bonner Polizei haben am Dienstag (13.12.2022) starke Präsenz in Bad Godesberg gezeigt. Bei der Kontrollaktion waren insgesamt 35 Polizistinnen und Polizisten beteiligt.

An verschieden Kontrollörtlichkeiten wie den Hauptverkehrsstraßen, auf Schulhöfen, in Spielotheken und auch an verschiedenen Beschwerdestellen im Stadtbezirk wurden insgesamt 244 Personen und 196 Fahrzeuge kontrolliert.

Bei den Verkehrskontrollen, bei denen auch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden, ahndeten die Einsatzkräfte 71 Verstöße mit Verwarngeldern. In 67 Fällen wurden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Davon waren allein 16 Fahrzeugführer*innen während der Fahrt mit dem Mobiltelefon beschäftigt und dadurch abgelenkt. Drei Fahrzeugführer führten ein Kraftfahrzeug, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen.

Als ein Pkw in Bad Godesberg kontrolliert werden sollte, flüchtete der Fahrzeugführer. Ein Mann, bei dem es sich vermutlich um den Fahrer gehandelt hat, konnte im Verlauf der Fahndung gestellt werden. In dem Wagen saßen vier weitere Personen. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden bei zwei der Insassen Betäubungsmittel gefunden – die Drogen wurden sichergestellt und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch ein Mobiltelefon und mutmaßliches Dealgeld stellten die Einsatzkräfte sicher. Einer der Männer führte ein verbotenes Einhandmesser mit sich, dass nach dem Waffengesetz verboten ist. Ihn erwartet ebenfalls ein Ermittlungsverfahren.

Im Visier hatten die Polizisten aber gestern wieder reisende Wohnungseinbrecher, die vermehrt in der dunklen Jahreszeit auch in die Wohngebiete von Bad Godesberg anreisen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse über die Reiserouten, Täterstrukturen und genutzte Fahrzeuge lassen sich dann im Zuge weiterer Ermittlungen nutzen. In sechszehn Fällen wurden nach verdächtigen Wahrnehmungen sogenannte Beobachtungs- und Feststellungsberichte gefertigt, bei denen zwar keine konkrete strafbare Handlung festgestellt wurde, die aber eine wichtige Grundlage für die „Puzzlearbeit“ der Einbruchsermittler darstellen können.

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