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POL-BN: Gemeinsame Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Bonn – Polizei Bonn

Bonn (ots) – Tötungsdelikt in Bonn-Meßdorf aus dem Jahr 1991 – 52-Jähriger in Niedersachsen festgenommen – Bonner Staatsanwaltschaft und Mordkommission ermitteln – Richter erließ Haftbefehl wegen Mordes Ein Tötungsdelikt aus November 1991 beschäftigt aktuell Staatsanwalt Florian Geßler und den Leiter der Mordkommission, Kriminalhauptkommissar Dietmar Kaiser: In der Nacht zum 24.02.2017 wurde ein 52-Jähriger aufgrund von Trunkenheitsfahrten gleich zweimal von der Polizei in Wolfenbüttel/Niedersachsen kontrolliert. Nach der zweiten Überprüfung wurde der unter Alkoholeinwirkung stehende Mann in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Auf der Polizeidienststelle erklärte er dann, dass er im November 1991 in Bonn eine Frau getötet habe. Die Polizei Wolfenbüttel informierte daraufhin die Bonner Mordkommission, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Niedersachsen übernahm. Die Vernehmung des 52-Jährigen begründete zusammen mit weiteren Recherchen und Ermittlungen den dringenden Tatverdacht gegen den Mann, der zu der relevanten Tatzeit als Student in Bonn gelebt hatte. Seine Wohnung im Bereich von Wolfenbüttel wurde ebenfalls durchsucht. In den Abendstunden des 11.11.1991 war die damals 38-jährige Frau von Angehörigen leblos in ihrem Einfamilienhaus auf der Martin-Legros-Straße in Bonn-Meßdorf aufgefunden worden. Dem Opfer waren zahlreiche Messerstiche versetzt worden. Die Frau erlag noch am Tatort ihren schweren Verletzungen. Die intensiven Ermittlungen der seinerzeit nach der Tat eingerichteten Mordkommission führten zunächst nicht zur Aufklärung der Tat. Nach den Angaben des Beschuldigten, hatte er seit seiner Pubertät Gewalt- und Tötungsphantasien. Bei „Spaziergängen“ sei er öfter mit Handfesseln und einem Messer unterwegs gewesen. Am 11.11.1991 sei er – damals 26-jährig – auf der Martin-Legros-Straße spazieren gewesen und habe durch das Fenster eines Einfamilienhauses eine Frau erblickt. Er habe sich dann „spontan“ entschieden, seine Tötungsphantasie nunmehr in die Tat umzusetzen. Er habe an der Haustüre geklingelt. Nachdem die 38-Jährige die Türe geöffnet hatte, sei sie von ihm sofort überwältigt und im weiteren Verlauf mit Handschellen gefesselt worden. Als die Frau begonnen habe zu schreien, habe er Angst bekommen, entdeckt zu werden und habe ihr zahlreichen Messerstichen versetzt. Danach sei er geflohen. Als Grund für sein Geständnis gab der Beschuldigte an, diese nicht genau sagen zu können. Es könne damit zu tun haben, dass er aufgrund der Alkoholfahrt seinen Job verlieren und nun keine Zukunftsperspektive sehen würde. Auf der Grundlage des aktuellen Sachstandes gehen Staatsanwaltschaft und Mordkommission daher davon aus, dass es sich bei der Frau um ein Zufallsopfer handelte, die der Täter zur Verdeckung seiner Tat schließlich ermordete. Zu dem damaligen Geschehen machte der festgenommene 52-Jährige Arbeiter in den Räumen der aktuell einberufenen Mordkommission auch Angaben, die nach der Bewertung der Ermittler für ein eindeutiges Täterwissen sprechen. Derzeit laufen weitere intensive Ermittlungen zur Überprüfung des Wahrheitsgehaltes der Angaben des Beschuldigten. Der Beschuldigte, der nach den bisherigen Feststellungen kriminalpolizeilich nicht in Erscheinung getreten ist, wurde schließlich in den Nachmittagsstunden des 25.02.2017 beim Amtsgericht in Bonn vorgeführt. Der zuständige Haftrichter erließ auf Antrag von Staatsanwalt Florian Geßler Haftbefehl wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat. Im Rahmen der andauernden Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Mordkommission wird nun auch geprüft, ob der 52-Jährige unter Umständen für weitere gleichgelagerte Delikte in Frage kommt. Die Presseprecher OStA Robin Faßbender (Staatsanwaltschaft Bonn) und EKHK Robert Scholten (Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bonner Polizei) stehen Pressevertretern am 02.03.2017 um 15:00 Uhr im Foyer des Polizeipräsidiums für ein kurzes Statement und Nachfragen zur Verfügung. Rückfragen bitte an:
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