Bielefeld

POL-BI: Zahlreiche Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

FR / Bielefeld / Stadtgebiet – Der Verkehrsdienst der Bielefelder Polizei stellt seit dem 01.03.2022 viele abgelaufene Versicherungskennzeichen an Motorrollern bis 50 km/h und E-Scootern fest. Die Polizei weist darauf hin, dass die genannten Fahrzeuge nur von Anfang März bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres zugelassen und versichert werden.

Bei stichprobenartigen Kontrollen seit Anfang März stellte der Verkehrsdienst Bielefeld wiederholt Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In allen Fällen wurde sofort die Weiterfahrt untersagt und Strafanzeigen gefertigt.

Der Verkehrsdienst erinnert daran, dass die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr mit dem Ablaufdatum auf dem Kennzeichen endet. Der Nutzer muss sich eigeninitiativ bei seiner Versicherung melden, um ein neues Kennzeichen zu bekommen. Für die weitere Nutzung ist das neue Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen.

Damit die Versicherungsjahre der Kennzeichen einfach unterschieden werden können, haben die Schilder die Farben blau, grün und schwarz. Zudem sind die Kennzeichen mit Jahreszahlen versehen.

Farbe blau: 01.03.2021- 28.02.2022

Farbe grün: 01.03.2022- 28.02.2023

Für Motorroller, Mofa und Krankenfahrstühle ist das Kennzeichen ein ca. DIN A6 großes geprägtes Blechschild, für E-Scooter und andere „Elektro-Kleinstfahrzeuge“ ist es ein etwa spielkartengroßer Aufkleber (als Faksimile des o.g. Blechschildes).

Die Polizei erinnert, dass die Folgen eines Verstoßes für die betroffene Person nicht unerheblich sind. Da es sich bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz um eine Straftat handelt, hat die Polizei keinerlei Ermessensspielraum.

In der Regel sind Geldstrafen und Punkte im Verkehrszentralregister vorgesehen. Bei „Wiederholungstätern“ kann es zu einer Beschlagnahmung des Fahrzeugs kommen. Bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Denken Sie daran, dass sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für entstandene Kosten bei Unfällen mit Sach- und Personenschäden aufkommen müssen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht versichert haben. Bedacht werden sollte auch, ob eine Versicherung eventuell Regressansprüche stellt.

Die Polizei appelliert: Da es sich um eine Straftat handelt, sollten Sie ihre Fahrzeuge nicht unversichert nutzen.

Die Polizei wird entsprechende Kontrollen weiter durchführen.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld

Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kurt-Schumacher-Straße 46

33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020

Stefan Bökenkamp (SB), Tel. 0521/545-3232

Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021

Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022

Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023

Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024

Dirk Trümper (DT), Tel. 0521/545-3222

Dominik Schröder (DS), Tel. 0521/545-3195

Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de

https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!