Bielefeld

POL-BI: Verkehrsdienst der Autobahnpolizei zieht überladenen Gefahrguttransport aus dem Verkehr

20.08.2019 – 12:01

Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

SR/ Bielefeld/ BAB 2 – Eine ganzheitliche Kontrolle eines Klein-LKW auf der BAB 2 am Dienstag, 13.08.2019, ergab zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut. Der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei des Polizeipräsidums Bielefeld untersagte die Weiterfahrt und erhob hohe Bußgelder.

Gegen 14.45 Uhr wurde ein 28-jähriger Fahrer mit seinem Klein-LKW auf der BAB 2, in Fahrtrichtung Herford, auf dem Parkplatz Herford-Süd angehalten und kontrolliert. Der LKW war mit einem deutlich zu geringen Abstand zum vorrausfahrenden Verkehr unterwegs.

Nach Durchsicht der erhaltenen Dokumente, insbesondere der Ladepapiere, stellte sich heraus, dass in dem LKW Gefahrgut auf Paletten transportiert wurde. Die orangefarbenen Gefahrguttafeln, die zur Kennzeichnung Pflicht sind, waren am LKW nicht angebracht. Der Fahrer konnte auch keine Bescheinigung zur Erlaubnis des Beförderns von Gefahrgut vorweisen.

Schon anhand der unvollständigen Ladepapiere konnten die Beamten außerdem eine deutliche Überladung des LKW errechnen. An einer geeigneten Wiegestelle wurde die zuvor errechnete Überladung bestätigt und sogar noch übertroffen. Zudem war die Ladungssicherung mangelhaft, denn das Gefahrgut hatte sich bereits von der Palette gelöst und war teilweise gekippt.

Die Polizeibeamten veranlassten zunächst die Sicherstellung und im Anschluss eine ordnungsgemäße Neuverpackung der Ladung. Die Ladungsfreigabe und die Weiterfahrt wurden an die Bedingungen des Vorweisens eines vollständigen Ladedokumentes, an geeignetes Fahrpersonal und ein geeignetes Fahrzeug geknüpft.

Am Ende dieser umfangreichen Kontrolle stand die Untersagung der Weiterfahrt. Gegen den ausländischen Beförderer wurde ein Bußgeld in Form einer Sicherheitsleistung von 2050,- Euro erhoben, das bereits bezahlt wurde. Auch gegen die Verlader und Versender, welche aus Deutschland stammen, fallen noch Bußgelder an.

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