Bielefeld

POL-BI: Polizei Bielefeld beteiligte sich am landesweiten Fahndungs- und Kontrolltag

Bielefeld (ots)

KK/ Bielefeld – Die Polizei Bielefeld führte am Donnerstag, 25.01.2024, im Rahmen einer landesweiten Aktion an mehreren Stellen im Stadtgebiet und auf der Autobahn Verkehrskontrollen zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität durch.

Die Kontrollen richteten sich insbesondere gegen mobile Täter der Eigentumskriminalität, geahndet wurden aber auch verkehrsrechtliche Verstöße. Ziel der Kontrollen war es, den Fahndungs- und Kontrolldruck auf mobile Täter zu erhöhen sowie Kenntnisse über Täterstrukturen zu erlangen, da die Bekämpfung der Einbruchskriminalität einen Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit im Polizeipräsidium Bielefeld darstellt.

Insgesamt wurden 136 Fahrzeuge und 172 Personen überprüft. Hierbei stellten die eingesetzten Beamten diverse Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften fest, die mit 43 Verwarnungsgeldern, 17 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 13 Strafanzeigen geahndet wurden.

Die Polizeibeamten erhoben Verwarnungsgelder überwiegend wegen Verstößen gegen die Gurt- oder Beleuchtungsvorschriften sowie der Verpflichtung zum Mitführen des Führerscheins.

Die Ordnungswidrigkeitenanzeigen mussten u.a. wegen unerlaubter Handynutzung, Verstößen gegen die Ladungssicherung sowie der nicht vorschriftsmäßigen Sicherung von Kindern in Fahrzeugen angefertigt werden. Strafanzeigen wurden vornehmlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und in einem Fall wegen Urkundenfälschung gefertigt.

Polizeibeamte kontrollierten einen 42-jährigen Ukrainer mit seinem Opel Corsa auf dem Rastplatz „Lipperland-Nord“. Dabei legte er einen gefälschten ukrainischen Führerschein vor. Der Führerschein wurde sichergestellt. Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung wurden eingeleitet. Eine Sicherheitsleistung wurde angeordnet. Dem Ukrainer wurde die Weiterfahrt untersagt.

Darüber hinaus wurde ein 30-jähriger Rumäne mit einem VW Golf mit Ausfuhrkennzeichen kontrolliert. Er war im Besitz einer britischen Fahrerlaubnis. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass ihm die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen worden war. Zudem war er unter dem Einfluss berauschender Mittel unterwegs, so dass ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Da auch der Beifahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, wurde auch dessen Weiterfahrt untersagt. Es wurden Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt und von beiden Betroffenen Sicherheitsleistungen erhoben.

Im Rahmen der Kontrollen konnte ein Fahrzeug mit französischen Kennzeichen überprüft werden. Zu diesem Fahrzeug lagen Hinweise mit Bezug auf eine Verkehrsunfallflucht in Bielefeld vor. Durch die Befragung des Fahrers konnten Hinweise für weitere Ermittlungen erzielt werden.

Im Stadtgebiet wurde eine 44-jährige Fahrzeugführerin, mit Wohnsitz in Deutschland, kontrolliert, die einen ghanaischen Führerschein vorweisen konnte. Da sie schon vier Jahre in Deutschland wohnhaft war, hätte sie längst eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen müssen. Es wurden Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen sie und den Halter des Fahrzeugs gefertigt.

Da insgesamt 13 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt werden mussten, weist die Polizei Bielefeld noch einmal ausdrücklich auf die geltende Rechtslage hin:

– Führerlaubnisse, die außerhalb der EU erworben wurden, sind nach

einem halben Jahr (185 Tage) Wohnsitznahme innerhalb von

Deutschland umzuschreiben. Auf Antrag ist die Fahrerlaubnis bis

zu einem Jahr gültig.

– Grundsätzlich sind Fahrerlaubnisse, außer in Deutschland, nur

befristet gültig. Das Datum ist dem Aufdruck auf diesen

Führerscheinen zu entnehmen. Die Verlängerung einer solchen

Fahrerlaubnis ist rechtzeitig zu beantragen. Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu finden (https://bmdv.bund.de).

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