Bielefeld

POL-BI: Notruf der Polizei missbräuchlich benutzt

Bielefeld (ots) – MK – Bielefeld / Gellershagen – Ein junger Bielefelder rief am Donnerstag, 10.01.2019, die Polizei zu einem Raubüberfall in Nähe des Meierteichs. Seine Beschreibung des mutmaßlichen Täters traf allerdings genau auf ihn zu.

Die Polizei warnt: Wer die Polizei beispielsweise zu ausgedachten Situationen ruft, kann den Tatbestand des § 145 StGB „Missbrauch von Notrufen…“ erfüllen. Es handelt sich auf keinen Fall um einen Streich, sondern um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann.

Gegen kurz vor 18:00 Uhr ging als Notruf die Meldung über ein Raubdelikt an der Jöllenbecker Straße bei der Polizei ein. Neben der Schilderung zu einem Opfer, das auf der Straße liegen würde, gab der Anrufer umfangreiche Details, bis hin zu kleinsten Emblemen auf der Bekleidung des Täters, der in Richtung Meierteich flüchten würde.

Nach einer Einsatzfahrt mit Blaulicht trafen Polizisten auf der Jöllenbecker Straße auf kein mögliches Opfer eines Überfalls. Dafür hielten sich in der Nähe der Einmündung Hügelstraße zwei junge Bielefelder auf. Überraschenderweise passte die Beschreibung des Anrufers auf einen 18-Jährigen.

Nach einigem Zögern gestand der 18-Jährige, den Notruf von seinem Handy gewählt zu haben. Er erhielt eine Strafanzeige wegen des Vortäuschens einer Straftat und des Notrufmissbrauchs.

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