Bielefeld

POL-BI: Mono-Wheel-Fahrer mit Hund auf dem Arm gestoppt

Bielefeld (ots)

SI / Bielefeld / Mitte – Ein Bielefelder sorgte am Dienstag, 10.05.2022, für Verwunderung bei der Besatzung eines Streifenwagens. Er fuhr auf dem Gehweg der Borsigstraße mit einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen „Mono-Wheel“ und transportierte dabei seinen Hund auf dem Arm.

Ein Mono-Wheel ist ein einrädriges, durch einen Elektromotor betriebenes Kraftfahrzeug, welches freihändig, durch Gewichtsverlagerung, ähnlich eines „Segway“, beschleunigt und gebremst wird. Das Lenken erfolgt ebenfalls durch die Verlagerung des Körpers zur Seite.

Dadurch, dass das Monowheel keine Haltestange hat, ist es grundsätzlich nicht für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und darf nur auf privatem Grund bewegt werden. Ähnlich verhält es sich auch mit den sogenannten „Hoverboards“, welche häufig von Kindern benutzt werden. Diese dürfen ebenfalls nicht im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte darüber hinaus nachgewiesen werden, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dem Bielefelder wurde eine Blutprobe entnommen.

Er muss sich nun wegen des Führens eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs beziehungsweise wegen des Führens eines Kfz unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.

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