Bielefeld

POL-BI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Polizei Bielefeld zu Festnahmen im Deliktsfeld „falsche Polizeibeamte“

Bielefeld (ots)

SI / Bielefeld / Lippe / Münster / Niedersachsen – Beamte des Polizeipräsidiums Bielefeld haben unter Federführung der Staatsanwaltschaft Bielefeld ab Donnerstag, 16.02.2023, Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle gegen mehrere Verdächtige wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandenbetruges unter anderem mit Tatorten in Ostwestfalen-Lippe, Niedersachsen und dem Münsterland vollstreckt.

Die Gruppierung steht in Verdacht als so genannte „falsche Polizeibeamte“ agiert zu haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden unter anderem in Bielefeld ansässige, zumeist lebensältere Opfer von einem Callcenter in der Türkei aus kontaktiert, wobei sich die Anrufer als Polizeibeamte ausgaben. Den Geschädigten wurde unter anderem mitgeteilt, dass sie Opfer eines Einbruchs werden könnten und ihre Wertsachen daher durch die Polizei in Sicherheit gebracht werden müssten. Die Opfer sahen sich dadurch veranlasst, ihre Vermögenswerte den falschen Polizeibeamten zu übergeben oder an vorher festgelegten Örtlichkeiten zur Abholung zu deponieren. Erlangt wurden dadurch neben Bargeld auch Schmuck, Edelmetalle und Zahlungskarten mit PIN, mit denen Bargeldabhebungen durchgeführt wurden.

Seit August 2022 ermittelten Beamte der Polizei Bielefeld verdeckt gegen zahlreiche Tatverdächtige, die innerhalb der Gruppierung zum Teil als so genannte „Abholer“ der Tatbeute fungierten oder eine koordinierende Funktion einnahmen. Bei der Durchsuchung von Wohnungen in Bielefeld, Detmold und im Kreis Gütersloh wurden nun verschiedene Beweismittel und Wertgegenstände beschlagnahmt. Gegen zwei Beschuldigte, einen 31- und einen 24-jährigen Bielefelder, wurden Untersuchungshaftbefehle wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandenbetruges vollstreckt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Die Polizei weist daraufhin, dass Polizeibeamte niemals telefonisch nach Ihrem Vermögen fragen und auch kein Bargeld oder Wertgegenstände bei Personen abholen oder von diesen an Ablageörtlichkeiten deponieren lassen.

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