Bielefeld

POL-BI: Damit an Aschermittwoch keine Katerstimmung aufkommt

18.02.2020 – 12:25

Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

SR/ Bielefeld – Die Polizei Bielefeld führt auch in diesem Jahr während der Karnevalszeit wieder gezielte und verstärkte Verkehrskontrollen im Hinblick auf Alkohol- und Drogenbeeinflussung durch, um die Unverbesserlichen aus dem Verkehr zu ziehen. Jeder, der sich unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich verbietet.

Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit – die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1 Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3 Promille ist die Fahrerlaubnis in Gefahr – bei auffälligem Verhalten, so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Da Alkohol sich bei jedem unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Alkohol zu viel sein. Alkoholtypische Auswirkungen können einen eingeschränkte Wahrnehmung, Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten und kann mit Bußgeldern, Geldstrafen, Punkten, Fahrverboten, bis hin zum Fahrerlaubnisentzug geahndet werden. Die Auswirkungen von Drogen sind nicht vorhersehbar und individuell sehr unterschiedlich. Das Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen potenziert.

Die Polizei rät allen Närrinnen und Narren, denen ihre Fahrerlaubnis lieb und teuer ist und die künftig nicht zu Fuß gehen wollen: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie Alkohol trinken wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen um, oder klären Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt, damit am Aschermittwoch keine Katerstimmung aufkommt. Setzen Sie sich als Mitfahrer nie zu unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrern ins Auto. Versuchen Sie diese von der Fahrt abzuhalten.

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