Bielefeld

POL-BI: Alleinrennen trotz mehrerer Kinder im Auto

Bielefeld (ots)

SI / Bielefeld / Mitte – Ein polizeibekannter Fahrer aus Löhne versuchte sich am Montag, 18.09.2023, einer Polizeikontrolle zu entziehen, und gefährdete durch seine rücksichtslose Fahrweise mehrere Verkehrsteilnehmer, darunter auch seine Mitfahrer. Dabei konnte er weder einen Führerschein noch Fahrzeugpapiere vorweisen.

Polizeibeamte im Zivilwagen wurden gegen 21:00 Uhr am Willy-Brandt-Platz auf einen Passat aufmerksam. Auf der Feilenstraße gaben sich die Beamten als Polizisten zu erkennen und dem Fahrer zu verstehen, dass er anhalten solle. Diese Zeichen ignorierte der 25-Jährige und setzte seine Fahrt unbeirrt weiter fort.

Auf dem Ostwestfalendamm beschleunigte der Passatfahrer stark und versuchte vor der Polizei zu flüchten. Infolgedessen erreichte der Löhner zeitweise eine Geschwindigkeit von etwa 180 km/h. Während seiner Flucht wechselte er mehrmals abrupt den Fahrstreifen und gefährdete dadurch andere Verkehrsteilnehmer, die sich gezwungen sahen stark abzubremsen.

Die Beamten beschlossen daraufhin, dem Passat unauffällig zu folgen. Der 25-Jährige fuhr auf die A 33 und verließ die Autobahn an der Abfahrt Bielefeld-Senne, um seine Fahrt über die Buschkampstraße weiter fortzusetzen. Dort überfuhr er eine Ampel bei Rot und führte ein riskantes Überholmanöver durch. In der Straße Am Metallwerk bog er auf einen Hof ab, wo die Beamten den Fahrer schließlich stellten.

Aus dem Fahrzeug stiegen daraufhin mehrere Personen aus, darunter drei Frauen, zwei Babys und ein Kleinkind.

Bei der Kontrolle des Fahrers stellten die Polzisten fest, dass er nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Vor Ort konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zugelassen war, da auch die Fahrzeugpapiere fehlten. Deswegen stellten die Beamten den Passat sicher.

Sie leiteten ein Strafverfahren gegen den 25-jährigen Löhner wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung, zwei Rotlichtverstößen und Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.

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