Bielefeld

POL-BI: Aktionstag „Sicher mit dem Auto in den Urlaub und zurück“

28.08.2019 – 12:10

Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

SI / Bielefeld / Autobahnen in OWL – Die Polizei Bielefeld führte am Freitag, den 23.08.2019, und Montag, den 26.08.2019, Kontrollen und Aufklärungsaktionen auf den ostwestfälischen Autobahnen durch.

Auch zum Ende der Sommerferien beteiligte sich die Polizei Bielefeld an dem landesweiten Aktionstag zu dem Thema „Sicher mit dem Auto in den Urlaub und zurück“.

An den letzten Ferientagen kontrollierten Polizeibeamte auf den ostwestfälischen Autobahnen insgesamt 140 Fahrzeuge und führten Beratungsgespräche an der Autobahnraststätte Lipperland Nord mit Reisenden.

Die Beamten schrieben insgesamt neun Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Ein Fahrer fiel den Polizisten auf, weil er am Steuer sein Mobiltelefon bediente.

Die Beamten stoppten das Fahrzeug einer Familie, da alle drei Kinder im Fahrzeug nicht gesichert waren. Die Eltern mussten daraufhin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro begleichen.

In vier Fahrzeugen stellten die Polizisten eine mangelhafte Ladungssicherung fest.

Einen getunten Pkw zogen die Beamten ebenfalls aus dem Verkehr.

Auch den gewerblichen Güterverkehr behielten die Beamten im Blick. Hier mussten sie einen Abstandsverstoß und zwei Überholverstöße feststellen.

Vier Lkw mussten sie sogar die Weiterfahrt untersagen.

Dazu zählte auch ein lettischer Autotransporter, bei dem die Autobahnpolizisten am Freitag, den 23.08.2019, erhebliche Mängel erkannten. Nach der Begutachtung des Fahrzeuggespanns durch einen Kfz-Sachverständigen stufte er sowohl den Lkw als auch den Anhänger als verkehrsunsicher ein, sodass der 52-jährige, lettische Fahrer seine Fahrt nicht fortsetzen durfte.

Unter anderem war der Motor undicht und das Kraftfahrzeug wies erheblichen Ölverlust auf. Die Reifen vorne rechts waren so stark beschädigt, dass sie eine Gefährdung darstellten. Auch ein sicheres Bremsen wäre nicht mehr möglich gewesen, da die Bremsscheibe vorne rechts gerissen war. Der Fahrzeugführer selbst saß in einem Führerhaus, das mangelhaft befestigt war. Die weiteren Mängel waren unter anderem eine unsachgemäß reparierte Leitung zum Kraftstofftank und die mangelhaften Trommelbremsen des Anhängers.

Die Kette der Verstöße wurde darüber hinaus durch eine verbotene Überlänge von 21,80 Metern ergänzt. Die Überlänge des Anhängers führte dazu, dass die Bodenfreiheit des Anhängers so weit reduziert war, dass das Fahrzeug Kratzspuren auf der Teerdecke hinterließ.

Der Autotransporter wurde sichergestellt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2785 Euro vor Ort erhoben.

Auch für einen 30-jährigen Wolfsburger, der mit seinem 270PS-starken Audi S3 die BAB 2 befuhr, endete die Weiterfahrt mit der Kontrolle der Autobahnpolizei. Der Audi wies eine Bodenfreiheit von ca. 4,5 Zentimetern auf und wurde mit dem Verdacht, verkehrsunsicher zu sein, sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt.

Am Montag, 26.08.2019 fiel den Autobahnpolizisten ein 69-jähriger deutscher Fahrzeugführer eines Lkw-Gespanns auf, der seine Ladung nicht ausreichend gesichert hatte. Bei der Kontrolle stellten sie zudem Mängel an der Anhängerkupplung und eine defekte Bremsanlage fest. Das Gespann wurde einem Gutachter vorgeführt, der die Mängel bestätigte. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Beim Auslesen des Lkw stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer zuvor erhebliche Geschwindigkeitsverstöße begangen hatte. So ist er anstatt der erlaubten 80 km/h mit einer Geschwindigkeit von 113 km/h gefahren. Ihn erwarteten ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Sollte der Fahrzeugführer innerhalb eines Jahres wiederholt mit dieser Geschwindigkeitsüberschreitung auffällig geworden sein, droht ihm ein Fahrverbot.

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