Bielefeld

POL-BI: Achte gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Detmold und der Polizei Bielefeld zu den Funden von Datenträgern bei Abrissarbeiten auf dem Campingplatz in Lügde

15.04.2019 – 14:08

Polizei Bielefeld

Bielefeld (ots)

SR/ Bielefeld / Lippe/ Lügde – Am 11. und 12.04.2019 wurden auf dem Campingplatz in Lügde bei den Abrissarbeiten auf der Parzelle des Hauptbeschuldigten insgesamt zwei CDs und zwei Disketten aufgefunden.

Es erfolgt eine Auswertung der aufgefundenen Datenträger. Aufgrund von Beschädigungen lässt sich aktuell lediglich eine CD teilweise auslesen. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich bei den Inhalten auf der CD nicht um relevante Daten, die auf weitere Opfer oder andauernden Missbrauch schließen lassen. Im Übrigen ist nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft die Relevanz von Datenträgern für die Beweisführung hinsichtlich der Missbrauchstaten geringer anzusehen, als in der öffentlichen Berichterstattung vermittelt.

Die Polizei geht aufgrund der umfangreichen Tatortarbeit der Ermittlungskommission „Eichwald“, der Angaben des Abrissunternehmers nach den Funden und der Abläufe bei den Abrissarbeiten davon aus, dass sich die Datenträger in einem Zwischenraum des doppelten, fest verbauten Holzbodens im Wohnwagen des Beschuldigten befunden haben.

Die jetzt aufgefundenen Datenträger wurden entdeckt, nachdem die Behausungen vom Abrissunternehmer erneut vollständig leer geräumt und die Decken und Wände eingerissen wurden. Nur durch die im Zuge der Abrissarbeiten frei gelegten Hohlräume war die Auffindung der Datenträger möglich.

Die Ermittlungskommission hatte vor der zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei abgestimmten Freigabe der Tatorte am 27.03.2019 eine intensive, sehr kleinteilige Untersuchung der Tatorte betrieben. Die Tatortarbeit im Bereich der Parzellen der beiden Beschuldigen wurde nach höchsten Standards – analog zur Tatortarbeit bei Mord und Totschlag – durchgeführt. Dazu wurden unter anderem die Behausungen der Beschuldigten von der Polizei vollständig leer geräumt. Die Gegenstände aus den Behausungen wurden zwischengelagert und akribisch durchsucht.

Zur Auffindung von Gegenständen in Verstecken wurde zudem ein Datenträgerspürhund eingesetzt und es wurden 3-D-Laser-Scans von den Tatorten angefertigt. Hohlräume, die zugänglich und somit als Versteck geeignet gewesen wären, wurden dabei nicht gefunden. Es gab danach keine Anhaltspunkte dafür, dass sich auf dem Gelände noch relevantes Beweismaterial befand.

Eine Zerstörung der Behausung war von dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss nicht gedeckt und somit für Polizei und Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.

Für Staatsanwaltschaft und Polizei bestand zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt keine Veranlassung, Beamte tagelang für eine Beobachtung der Abrissarbeiten abzustellen oder selbst auf Kosten der Steuerzahler einen Abriss vorzunehmen. Nachdem der Abrissunternehmer einen Fund bei der Polizei gemeldet hatte, stand die Polizei mit diesem während der weiteren Abrissarbeiten in engem Kontakt. Es waren dazu zeitweise auch Ermittler auf dem Campingplatz vor Ort.

Aus den vorgenannten Gründen erfolgt auch keine erneute Durchsuchung des Abrissschutts der Behausungen der Beschuldigten.

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