Tuttlingen

POL-TUT: (Horb-Altheim) Nachtrag zur Pressemitteilung vom 5. Mai – „Falscher Stromableser“ – Verdächtiger war berechtigt – kein Straftatsversuch

Horb (ots) – Wie bereits mitgeteilt, suchte ein bislang unbekannter Mann am Donnerstagnachmittag, gegen 15 Uhr, eine Rentnerin in der Laiberstraße auf und gab sich als Stromableser der Stadt aus. Auf Nachfrage der aufmerksamen und misstrauischen Bewohnerin gab der Mann einen Nachnamen an, der wie sich herausstellte, derselbe war, wie eines bei den Stadtwerken beschäftigen Mitarbeiters. Nach Zeugenhinweisen konnte Beamten des Polizeireviers Horb jetzt tatsächlich einen Mann mit entsprechendem Namen und Wohnort ermitteln, der für ein Subunternehmen in Baden Württemberg berechtigterweise Stromablesungen durchführt. Somit kann Entwarnung gegeben werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich um keinen Straftäter.

Um dennoch nicht auf mögliche Betrüger hereinzufallen, rät die Polizei,

1. Schauen Sie vor dem Öffnen der Tür durch das Fenster oder den Türspion,

2. Benutzen Sie die Türsprechanlage,

3.Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel – wenn vorhanden,

4.Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung oder Haus. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist,

5.Lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen. Bei geringsten Zweifeln setzen Sie sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung, um sich zu vergewissern, ob der Name des Mitarbeiters, die mögliche Ableseaktion oder Wartungsarbeiten seine Richtigkeit hat,

6.oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.

Rückfragen bitte an:

Michael Aschenbrenner
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-110
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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