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POL-MS: Keine Lebensgefahr nach Schusswaffengebrauch – Polizei Münster übernimmt die Ermittlungen

14.10.2019 – 13:47

Polizei Münster

Münster / Bocholt (ots)

Nachtrag zur ots Meldung „Bocholt – Schusswaffengebrauch durch Polizei / Mann schwer verletzt“ vom 11. 10. 2019 – 21:01 Uhr

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der Kreispolizeibehörde Borken und des Polizeipräsidiums Münster

Der am Freitagabend (11.10.) im Rahmen eines von ihm selber ausgelösten Polizeieinsatzes durch Schüsse der Polizei verletzte 37-jährige Bocholter konnte mittlerweile in einer ersten Vernehmung befragt werden. „Der Verletzte hat dabei angegeben, sich in Erwartung der eintreffenden Polizei mit einem Hammer bewaffnet und damit auf die Beamten zubewegt zu haben“, erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (14.10.) in Münster. „Obwohl der Betroffene durch ein Projektil im Brustbereich schwer verletzt wurde, besteht derzeit keine Lebensgefahr.“

Die notwendigen Ermittlungen hat am Wochenende aus Gründen der Neutralität das Polizeipräsidium Münster übernommen. „Der 37-Jährige aus Bocholt ist für die Polizei kein Unbekannter“, führte der Oberstaatsanwalt weiter aus. „In der Vergangenheit stand er mehrfach im Fokus der Ermittlungen, unter anderem wegen Gewaltdelikten.“

Für Medienanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494-2415 zu erreichen.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster

Roland Vorholt

Telefon: 0251-275-1010

E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de

http://www.polizei.nrw.de/muenster

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