Mönchengladbach (ots) – Der 56-Jährige wurde heute wegen des Tatvorwurfs, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, nach dem Abschluss der Ermittlungen und ärztlicher Untersuchung einem Richter vorgeführt. Dieser ordnete für ihn eine einstweilige Unterbringung in einer Landesklinik an.
Eine zunächst vermutete politische Motivation ist nach den Ermittlungen tatsächlich nicht gegeben. Sein Verhalten ist auf seinen psychischen Zustand zurückzuführen.(jl)
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