Kreis Mettmann

POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Mettmann – 1901090

18.01.2019 – 14:20

Polizei Mettmann

Mettmann (ots)

Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort („Flucht“) liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

— Mettmann — Am Mittwoch, dem 16.01.2019, in der Zeit zwischen 09:45 – 11:30 Uhr, kam es an der Nordstraße in Mettmann zu einer Verkehrsunfallflucht. Unbekannte beschädigten mit ihrem Fahrzeug den linken Außenspiegel eines grauen VW Passat und leiteten anschließend keine Schadensregulierung ein. Zum Unfallzeitpunkt stand der beschädigte Pkw in Höhe der Hausnummer 93 am rechten Fahrbahnrand.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.

— Hinweise und Tipps der Polizei — Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

– Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten

Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). – Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. – Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.

Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die

polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn

möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen

Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind. – Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben

Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. – Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum

flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei

weiter – nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg

versprechend. – Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie

bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst

viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen,

Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur

Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren

eigenen Personalien und Erreichbarkeiten. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann

– Polizeipressestelle –

Adalbert-Bach-Platz 1

40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010

Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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