Kreis Mettmann

POL-ME: Schlechte Bilanz für einen 19-jährigen: Eine Blutprobe und vier Strafanzeigen – Ratingen -2102122

22.02.2021 – 13:03

Polizei Mettmann

Mettmann (ots)

Nach einem Streit mit einer Freundin in der Nacht zu Samstag (20. Februar 2021) fuhr ein 19-Jähriger stark alkoholisiert (1,4 Promille) mit seinem Opel auf einem Parkplatz an der Straße „Zur Spiegelglasfabrik“ in Ratingen auf zwei Personen zu, die glücklicherweise nicht verletzt wurden. Fußläufig floh er zunächst vor den alarmierten Polizeibeamten und beleidigte diese anschließend massiv, nachdem er von ihnen nach kurzer Verfolgung gestellt worden war. Die Konsequenzen für den jungen Mann: Vier Strafanzeigen und eine Blutprobe.

Das war geschehen:

In der Nacht zu Samstag, 20. Februar 2021, kam es auf einem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Straße „Zur Spiegelglasfabrik“ in Ratingen-West zu einem Streit zwischen einem 19-Jährigen und seiner ebenfalls 19-jährigen Begleiterin. Nach Angaben der 19-jährigen Ratingerin schlug ihr Begleiter sie, stieg anschließend in sein Fahrzeug und fuhr über den Parkplatz des Verbrauchermarktes. Ein 18-jähriger Duisburger und seine 17-jährige Bekannte mussten zur Seite springen, um nicht von dem Fahrzeug des jungen Mannes, erfasst zu werden. Nachdem sie die Polizei informiert hatten, floh der 19-Jährige vor den zeitnah eingetroffenen Beamten fußläufig. Nach kurzer Verfolgung konnte er von ihnen gestellt werden.

Die Beamten stellten in der Atemluft des polizeilich bereits mehrfach in Erscheinung getretenen Mannes Alkoholgeruch fest und führten einen Atemalkoholtest durch, welcher mit circa 1,4 Promille (0,69mg/l) positiv verlief. Zur weiteren Beweisführung wurde der junge Mann zur Polizeiwache gebracht. Hier beleidigte er die eingesetzten Beamten derartig massiv, dass die Beamten gegen den 19-Jährigen zwei Strafverfahren einleiteten.

Die weiteren Konsequenzen für den jungen Mann:

Wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss und der Gefährdung der 17-und 18-Jährigen Zeugen wurde ein Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§315c StGB) eingeleitet. Da der 19-Jährige zuvor seine Begleiterin geschlagen haben soll, leiteten die Beamten auch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein.

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