Kreis Mettmann

POL-ME: „Projekt Korrekt“ in vier Städten des Kreises – Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim – Kreis Mettmann – 1706041

POL-ME: "Projekt Korrekt" in vier Städten des Kreises - Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim - Kreis Mettmann - 1706041
Symbolbild

Mettmann (ots) – Am Donnerstag, dem 08.06.2017, führte die Polizei des Kreises Mettmann zum zweiten Mal in diesem Jahr einen Schwerpunkteinsatz zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern und Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr durch. Mit tatkräftiger Unterstützung von Kräften aus der Einsatzhundertschaft des Polizeipräsidiums Düsseldorf waren heute zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Kreispolizeibehörde Mettmann auf den Straßen der Städte Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim unterwegs, um gezielt das Verhalten von Fußgängern und Radfahrern im Straßenverkehr zu kontrollieren. Gleichzeitig wurden aber auch Verstöße von Fahrzeugführern geahndet, die die allgemein als „schwächer“ bekannten Verkehrsteilnehmer behindern oder sogar gefährden.

Die präventiven und repressiven Maßnahmen dieses Aktionstages gehören zum „Projekt Korrekt“. Ziel dieser Aktion ist es, durch eine spürbar höhere Kontrollintensität nachhaltig auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer einzuwirken.

Das Ergebnis des heutigen Tages zeigt sich in Zahlen wie folgt:

   - 40 Verwarngelder gegen Fahrradfahrer wegen diverser
     Verkehrsverstöße (insbesondere Nichtbeachtung von
     vorgeschriebenen Fahrtrichtungen und Ampelanlagen) 
   - 3 Verwarnungsgelder gegen Fußgänger wegen diverser Verstöße
     (insbesondere Nichtbeachtung von Ampelanlagen, falsches
     Überqueren von Fahrbahnen) 
   - 14 Verwarnungsgelder gegen Kraftfahrzeugführer wegen
     Geschwindigkeitsverstößen 
   - 11 Verstöße gegen das Handyverbot von Fahrzeugführern (auch
     Fahrradfahrer) 
   - 9 Verwarnungsgelder gegen Fahrzeugführer wegen Fehler beim
     Abbiegen 
   - 17 Verwarnungsgelder gegen Fahrzeugführer wegen Verstößen gegen
     die Gurtpflicht 
   - 1 Verwarnungsgeld gegen einen Kraftfahrzeugführer wegen
     Verstoßes gegen Sicherungspflichten für Kinder 
   - 12 Verwarnungsgelder gegen Kraftfahrzeugführer wegen sonstiger
     Verstöße (u.a. Parkverstöße, Nichtmitführen von Führer- bzw.
     Fahrzeugscheinen) 

Besonderheit:

In Langenfeld wurde ein 24-jähriger Autofahrer an der Straße „Auf dem Sändchen“ angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle fiel den Beamten des Verkehrsdienstes eine augenscheinlich griffbereite Waffe in der Seitenablage der Fahrertür auf. Nachdem der junge Mann das Fahrzeug auf Aufforderung verlassen hatte, wurde die Waffe in Augenschein genommen. Die Beamten staunten, als sie erkannten, dass es sich dabei um eine täuschend echte Kopie der aktuellen Dienstwaffe der Polizei handelt. Bei der weiteren Überprüfung entdeckten die Polizisten noch eine weitere baugleiche Waffe im Handschuhfach des Autos. In beiden Fällen handelt es sich um sogenannte Softairpistolen. Der 24-Jährige gab gegenüber den Beamten an, sich nichts dabei gedacht zu haben, die Pistolen in seinem Fahrzeug zu lagern. Gegen ihn wurde eine Anzeige gefertigt. Die Softairpistolen stellten die Beamten sicher.

Parallel zu den Kontrollmaßnahmen auf den Straßen waren auch wieder Beamte der Verkehrsunfallprävention im Einsatz, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen zum wirksamen Schutz und richtigem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr zu geben. Von 11:00 – 13:00 Uhr hatten sie deshalb einen Infostand an der Sankt Konrad Allee aufgebaut. Unterstützt wurden die Beamten von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die als sogenannte „ASSe“ des Aktionsbündnisses Seniorensicherheit“ ebenfalls am „Projekt Korrekt“ teilnahmen.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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