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POL-ME: Polizeiliche Kontrolle rücksichtlos missachtet ! – Langenfeld – 1702139

POL-ME: Polizeiliche Kontrolle rücksichtlos missachtet ! - Langenfeld - 1702139
Symbolbild: Polizeiliche Standkontrolle am Abend

Mettmann (ots) – Mit unserer Pressemitteilung / ots 1702118 vom 22.02.2017 kündigte die Polizei im Kreis Mettmann unter der Überschrift: „Kein närrischer Ausnahmezustand am Steuer !“ verstärkte Polizeikontrollen im Straßenverkehr zur Karnevalszeit an. Eine solche Kontrolle führten Einsatzkräfte unter anderem auch am Samstagabend des 25.02.2017, gegen 20.30 Uhr, auf der Schneiderstraße in Langenfeld durch, als sich dort ein silberner PKW Audi A6 der gut sichtbaren Standkontrolle näherte. Der Fahrer des Audis missachtete nicht nur die mit der Polizeikelle deutlich sichtbar gegebenen Anhaltezeichen eines Polizeibeamten, der trotz heller Straßenbeleuchtung mit einer reflektierenden Warnweste auf der Fahrbahn, an der mit Lübecker Hüten deutlich gekennzeichneten Kontrollstelle stand. Statt zu bremsen gab der Audi-Fahrer sogar noch deutlich hörbar Vollgas. Der Polizeibeamte auf der Fahrbahn konnte sich nur mit einem reaktionsschnellen Sprung in Sicherheit bringen und damit eine lebensbedrohliche Kollision vermeiden. Der Audi flüchtete danach weiter über die beampelte Kreuzung Hardt, obwohl die dortige Ampelanlage für seine Fahrtrichtung Rotlicht zeigte. Dennoch konnte er von polizeilichen Verfolgungskräften nur sehr kurze Zeit später auf einem Parkplatz an der Gladbacher Straße angehalten und überprüft werden.

Bei der polizeilichen Kontrolle räumte der 51-jährige Audi-Fahrer aus Leichlingen sofort ein, dass er gerade „Sch…“ gebaut hatte. Er habe keinen Führerschein, da er diesen schon vor längerer Zeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verloren und noch nicht die für eine Wiedererteilung geforderte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfüllt hatte. Aus diesem Grund wollte er auf keinen Fall anhalten.

Eine Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis dürfte nun in noch weitere Ferne gerückt sein. Die Langenfelder Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 51-Jährigen ein, das auf die Vorwürfe „Gefährdung des Straßenverkehr durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Fahren“ sowie „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ lautet. Dem am Samstagabend nicht alkoholisierten Beschuldigten wurde ausdrücklich jedes weitere Fahren ohne Fahrerlaubnis untersagt. Informierte Angehörige holten den Leichlinger nach Abschluss aller Maßnahmen bei der Langenfelder Polizei ab.

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