Kreis Mettmann

POL-ME: Frühe Verkehrskontrollen am Feiertag – Haan – 1706073

POL-ME: Frühe Verkehrskontrollen am Feiertag - Haan - 1706073
Die ungesicherte und mangelhaft verstaute Ladung gefährdete alle Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer

Mettmann (ots) – Am nächtlich frühen Donnerstagmorgen des 15.06.2017 (Fronleichnam), in der Zeit von 00.40 Uhr bis 02.30 Uhr führten, Beamte der Hildener Polizei gezielte Verkehrskontrollen auf der Flurstraße in Haan, in Höhe des dortigen P&R-Parkplatzes durch, die der Bekämpfung von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr dienen sollten. Positiv kann dazu festgestellt werden, dass an diesem nächtlichen Feiertagmorgen keine berauschten Fahrzeugführer angetroffen wurden. Dennoch gab es aber leider ein paar gravierende Beanstandungen, welche die Kontrollergebnisse insgesamt leider in einem anderen Licht erscheinen lassen.

So wurden zwei Fahrzeuge festgestellt, deren Ladungen nicht verkehrssicher verstaut waren. Beiden Fahrzeugführern wurden Verwarngelder angeboten, welche von diesen nur widerwillig angenommen wurden. In einem dieser Fahrzeuge befand sich zudem auf der Rücksitzbank eine weibliche Fahrzeuginsassin, die aufgrund der übermäßigen und unsachgemäß verstauten Beladung des Fahrzeugs den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht nutzen konnte. Auch sie akzeptierte erst nach langer Diskussion das angebotene Verwarngeld in Höhe von 30,- Euro. Alle Versuche, den Insassen der zwei Fahrzeuge die besonderen Gefahren der ungesicherten Ladung für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer zu erläutern, scheiterten aufgrund fortwährender Uneinsichtigkeit der Betroffenen. Sie gaben an, dass sie von Mainz kommend auf dem Weg zu einem Flohmarkt in Oberhausen waren. Die Weiterfahrt beider Fahrzeuge wurde mit dem festgestellten Ladungszustand ausdrücklich untersagt.

Im Rahmen der weiteren Verkehrskontrolle wurde bei einem anderen Fahrzeug festgestellt, dass dessen Fahrer aus Essen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Eine Strafanzeige wurde erstattet, die Weiterfahrt untersagt. Da sich der Halter des kontrollierten Fahrzeugs zum Tatzeitpunkt auf dem Beifahrersitz befand, wurde auch gegen diesen eine separate Strafanzeige wegen des Zulassens/Anordnens der Fahrt ohne Fahrerlaubnis gefertigt.

Auch bei einer weiteren Fahrzeugführerin wurde festgestellt, dass sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Sie räumte bei der Befragung der Beamten ein, dass sie ihren Führerschein bereits vor 16 Jahren abgeben musste. Auch hier wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstellt und die Weiterfahrt unterbunden.

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