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Selbstständige Arbeit: Diese Steuern müssen aufgeführt werden

In Zeiten von immer neuen Startups und stetig prominenter werdenden Internet-Jobs fragen sich viele: Wie genau ändert sich das Arbeitsleben eigentlich als Selbstständiger? Während das unternehmerische Risiko häufig im Mittelpunkt steht, da es auf einmal vom Arbeiter selbst und nicht mehr von einer größeren Firma getragen wird, denken viele über andere wichtige Aspekte erst später nach. Wie sieht es beispielsweise aus, wenn ich krank werde und dann eine Vertretung anstellen muss? Wie genau geht es steuerlich nach der Unternehmensgründung weiter? Wir beantworten zumindest die letzte Frage.

Wo liegt der Unterschied zwischen Freiberuflern und Selbstständigen?

Würde man auf der Straße jemanden darum bitten, zu erklären, was ein Selbstständiger oder ein Freiberufler tut, bekäme man wohl in einem Großteil der Fälle eine zufriedenstellende Antwort. Schwieriger wird es da schon bei der Abgrenzung der beiden Begriffe: Was genau zeichnet die beiden unterschiedlichen Arbeitsformen aus? Wichtig für das Verständnis ist zunächst, dass Freiberufler grundsätzlich alle sein können, die in einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Feld arbeiten, also Journalisten, Schauspieler, Musiker, Schriftsteller und mehr. Alle anderen sind der Regel nach selbstständig, wenn sie außerhalb eines festen Arbeitsverhältnisses arbeiten. Dabei ist eins wichtig: Ein einzelner Kunde darf nicht mehr als 80% aller Einnahmen verantworten – sonst ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen.

In welcher Rechtsform arbeite ich?

Die Unternehmensgründung erfordert ganz zu Anfang die Entscheidung für eine Rechtsform. Diese beeinflusst stark, welcher Anteil des erwirtschafteten Geldes am Jahresende an das Finanzamt fließt. Die Wahl zwischen GmbH, GbR und mehr sollte also auch – aber nicht nur – unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden.

Selbstständige in einer Personengesellschaft (d.h. Einzelunternehmer, Kaufmänner und Zusammenschlüsse als Offene Handelsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) haben drei verschiedene Steuern aufzuführen. Die Umsatzsteuer ist meist schon bekannt; sie beträgt 19% auf alle innerhalb des Jahres erzielten Einnahmen. Die Gewerbesteuer wird individuell unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren festgelegt und sollte in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater besprochen werden. Zu guter letzt das wichtigste: Der Gesamtgewinn der Personengesellschaft wird anteilig an die Teilhaber ausgeschüttet und dann auf der privaten Einkommenssteuererklärung angegeben, zusammen mit etwaigen anderen Gewinne, etwa aus erfolgreich angewandten Forex Scalping-Techniken.

Selbstständige Freiberufler – also künstlerisch oder wissenschaftlich arbeitende Einzelpersonen – müssen lediglich die Umsatzsteuer von 19% beachten und alle Gewinne abzüglich von Betriebskosten auf der Einkommenssteuererklärung angeben. Der Wegfall von Gewerbesteuern macht diese Form für viele besonders attraktiv.

Arbeite ich als Selbstständiger innerhalb einer Kapitalgesellschaft, muss ich Körperschaftssteuer sowie Vor- und Umsatzsteuer zahlen – dafür wird mein Gewinn nicht auf der privaten Einkommenssteuererklärung aufgeführt. Die Körperschaftssteuer beträgt hier 15% des Jahresgewinns plus 5,5% Solidaritätszuschlag, die Umsatzsteuer liegt bei bereits bekannten 19% auf alle Umsätze. Der Nachteil dieser Rechtsform: Bei Ausschüttung der Gewinne müssen Abgeltungssteuern in Höhe von 25% gezahlt werden, ein Solidaritätszuschlag wird ebenfalls fällig.

Man sieht: Jede Rechtsform kommt mit ihren Vor- und Nachteilen für Selbstständige beziehungsweise Freiberufler. Wir empfehlen daher, sich vor der Unternehmensgründung mit verschiedenen Beratern auseinanderzusetzen und auch auf die Ratschläge von erfolgreichen und weniger erfolgreichen Kollegen zu hören. Gerade letztere sind bei der Vermeidung unnötiger Fehler häufig besonders aufschlussreich.

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