Märkischer Kreis

POL-MK: Fahrerin flüchtet nach Auffahrunfall

06.06.2019 – 06:10

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

Lüdenscheid/Hemer (ots)

Ein relativ banaler Auffahrunfall heute Morgen in Lüdenscheid dürfte empfindliche Folgen haben für eine 40-jährige Frau. Kurz nach 5.30 Uhr war auf der Heedfelder Straße ein Firmen-Wagen auf einen anderen Pkw aufgefahren. Die Fahrerin hielt kurz an. Sie wolle keine Polizei holen und den Schaden selbst bezahlen, erklärte sie. Dann stieg die Frau, ohne den Schaden zu regulieren, ein und fuhr davon. Die Geschädigte rief die Polizei an. Die telefonierte mit der Firmenleitung und begann, die Frau zu suchen. Wie sich herausstellte, wurde ihr bereits die Fahrerlaubnis entzogen. Wir suchten in Iserlohn, Hemer und Menden, stoppten einen weiteren Wagen derselben Firma. Die Gesuchte hatte die Route mit einer Kollegin getauscht, weshalb wir sie erst kurz vor 8 Uhr in Hemer anhalten konnten. Ihre Fahrt war damit beendet. Wir haben Schlüssel und Fahrzeugschein sichergestellt. Wir ermitteln nun wegen einer Unfallflucht und Fahren ohne Führerschein.

Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt – auch wenn „nur“ ein Sachschaden entstanden ist. Bereits der Parkplatz-Rempler wird so zur Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Wird der Schuldige ermittelt, drohen empfindliche Geldstrafe und Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis oder im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. Wer einen Unfall verursacht, der muss dem Unfallgegner Gelegenheit lassen, Personalien auszutauschen und den Sachverhalt zu klären. Ist der Geschädigte nicht zu finden, ist die Polizei anzurufen! Der Zettel unter dem Scheibenwischer reicht nicht.

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