Märkischer Kreis

POL-MK: Brandstiftung/ Nach Platzverweis ins Gewahrsam/ Moderne Heiratsschwindler küssen nicht/ Beim Einkaufen bestohlen

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

Hemer (ots)

Zwei unbekannte Jugendliche werden verdächtigt, am Sonntag gegen 17.45 Uhr im leerstehenden Zeppelincenter Kerzen angezündet und damit Möbel in Brand gesetzt zu haben. Die Feuerwehr löschte das Feuer. Ein Zeuge hatte zuvor gesehen, dass zwei Jugendliche aus der Doppeltür kamen und Richtung Hauptstraße davon liefen. Dann sah er das Feuer. Die Polizei ermittelt wegen vorsätzlicher Brandstiftung und bittet um Hinweise.

Weil er dem Platzverweis der Polizei nicht folgen wollte, landete ein 57-jährger Hemeraner in der Nacht zum Sonntag im Gewahrsam. Er hatte mit Bekannten im Sauerlandpark Glühwein getrunken und war in mehreren anderen Gaststätten eingekehrt. In der letzten Kneipe an der Hauptstraße kam es zum Streit. Die Bekannten drängten ihn heraus. Draußen schlug er auf einen Rollladen ein, schubste eine Frau ins Gebüsch und stritt sich mit seinen Bekannten. Auch als die Polizei eintraf, hämmerte er weiter gegen die Scheibe der Gaststätte. Seine Verletzungen wurden vom Rettungsdienst versorgt. Die Polizei sprach einen Platzverweis aus, dem der Mann nicht folgte. Deshalb setzten die Polizeibeamten die Ankündigung um, ihn ins Gewahrsam zu bringen. Dem widersetzte sich der 57-Jährige mit allen Kräften. Die Polizeibeamten überwältigten ihn, brachten ihn nach Iserlohn und schrieben Anzeigen wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Moderne Heiratsschwindler küssen nicht, sie kassieren nur ab: Eine Seniorin aus Hemer musste jetzt diese Erfahrung machen. Sie hatte über eine Dating-Plattform einen Mann kennengelernt, der angeblich in Bochum wohnt. Der Kontakt lief allerdings über eine amerikanische Mobilfunknummer.

Die „Romance-Scammer“, wie sie heute genannt werden, agieren meist vom Ausland aus. Sie suchen ihre Opfer in den sozialen Netzwerken oder auf Dating-Plattformen. Bereits nach wenigen Gesprächen ist von „Liebe“ und „Heiraten“ die Rede – ohne dass sich die Partner jemals gegenüber gestanden hätten. Den persönlichen Kontakt vermeiden die Täter durch eine Lügengeschichte über eine berufliche Tätigkeit im Ausland. Oft erzählen die Täter etwas von einem Militäreinsatz. Doch immer läuft es auf eine finanzielle Notsituation heraus, für die die Opfer Geld zahlen sollen. In diesem Fall behauptete der Romance-Scammer, dass er auf einer Bohrinsel arbeite. Einige Maschinen seien nicht funktionsfähig, weshalb er um Geld bettelte. Sein Betteln wurde erhöht: Mehrmals überwies die Frau im November Geld – bis er sein Opfer auf der Datingplattform sperrte und sich nicht wieder meldete. Bis dahin hatte die Hemeranerin allerdings schon eine fünfstellige Summe überwiesen. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei, die die Ermittlungen aufgenommen hat.

Zu dem finanziellen Schaden kommen für die Opfer die seelischen Wunden. Wer online nach Liebe sucht, sollte eine gehörige Portion Misstrauen mitbringen. Spätestens, wenn es ums Geld geht, müssen die Alarmglocken schrillen. Doch besser ist es, sich vorher ein eigenes Bild von dem oder der Angebeteten zu machen. Dabei hilft eine einfache Google-Suche nach dem Namen. Nicht immer machen sich die Täter überhaupt die Mühe, ihren „Alias“ zu wechseln. Auch Fotos lassen sich über eine Bildersuche im Internet finden. Tauchen die Fotos dann mit ganz anderen Namen oder sogar in einer Stock-Foto-Sammlung auf, heißt es besser: „Finger weg!“

Eine 57-jährige Hemeranerin wurde am Samstag beim Einkaufen in einem Discounter in Hemer bestohlen. In der Geldbörse steckte nur eine sehr kleine Menge Bargeld – jedoch auch die Bankkarte. Mit der ging der Täter schnurstracks zum nächsten Geldautomaten und buchte eine hohe Summe ab. Das stellte die Frau jedoch erst am Sonntag fest und erstattete auch dann erst Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei warnt seit Monaten vor Taschendieben, die in heimischen Discountern nach Opfern suchen. Deshalb sollten Kunden insbesondere dort ihre Geldbörsen oder Wertsachen IMMER dicht am Körper tragen. Keinesfalls darf die PIN mit ins Portemonnaie gesteckt werden. In anderen Fällen besteht der Verdacht, dass Kunden beim Eintippen der Zahlen beobachtet wurden. (cris)

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