Märkischer Kreis

POL-MK: Beim Online-Handel (beinahe) in Fallen getappt

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

Altena/Menden/Iserlohn (ots)

Eine 25-jährige Altenaerin hat in dieser Woche nicht nur Lehrgeld gezahlt beim Versuch, online zwei Smartphones zu verkaufen: Am Ende hatte sie Angst, „verhaftet“ zu werden. Eine 31-jährige Mendenerin sollte vorab für den Verkauf eines Kinderwagens zahlen. Ein 43-jähriger Iserlohner bezahlte für einen Gutschein, den er nie bekam.

Am Dienstag und Donnerstag inserierte eine 25-jährige in einem Kleinanzeigenmarkt zwei Handys und beide Male tappte sie in eine Falle. Für das erste Gerät meldete sich ein Interessent angeblich aus Nigeria. Den Preis wollte er sofort bezahlen. Doch tatsächlich floss nur Geld in seine Richtung: Er überzeugte die junge Altenaerin, das Paket sofort loszuschicken. Für den Versand zahlte sie 46 Euro. Als das Paket weg war, meldete sich der „Käufer“, dass seine Bank eine „Sicherheit“ brauche. Dafür sollte sie eine Geldwertkarte kaufen und ihm den Code schicken. Auch das tat die junge Frau. Die angekündigte Überweisung aus Afrika blieb aus. Die Verkäuferin hofft nun, das Paket aufhalten zu können.

Am Donnerstag inserierte sie das zweite Smartphone. Bereits Minuten später meldete sich ein Interessent angeblich aus Großbritannien. Auch er überzeugte die Frau, ihm das Telefon direkt zu schicken. Sie zögerte jedoch und forderte zunächst das Geld. Darauf wurde der Kaufinteressent rabiat: Er forderte den sofortigen Versand, sonst werde er sie „dem deutschen Amt melden“. Sie würde für díese „Straftat“ von der Polizei verhaftet. Aus Angst ging die Frau am Abend lieber selbst zur Polizeiwache.

Die Beamten erklärten ihr die Betrugsmasche und versicherten, sie werde nicht verhaftet. Außerdem nahmen die Beamten eine Anzeige auf wegen Erpressung und Betrugs gegen Unbekannt und rieten ihr dringend, jeglichen Kontakt mit den Betrügern abzubrechen.

Einer 31-jährigen Mendenerin passierte etwas Ähnliches vor einer Woche mit ihrem Kinderwagen. Sie hatte ihn in zwei Facebook-Gruppen zum Verkauf angeboten. Eine Interessentin meldete sich und kündigte an, einen Abholer zu schicken, der dann bar bezahlen würde. Vorab verlangte sie jedoch 160 Euro. Als sich die Mendenerin weigerte, drohte ihr Gegenüber mit „Geldstrafe/Bewährungsstrafe“. Auch in diesem Fall erstattete die Verkäuferin Anzeige.

Ein 43-jähriger Iserlohner glaubte vor einer Woche an ein Schnäppchen: Auf dem Kleinanzeigenportal wurde ein 100-Euro-Gutschein für ein Online-Kaufhaus zum Preis von 75 Euro angeboten. Der Iserlohner kaufte, bezahlte wie gefordert über einen Zahlungsdienstleister und teilte dem vermeintlichen Empfänger mit, dass er das Geld angewiesen habe. Doch zu seiner Überraschung reagierte ein ganz anderer auf seine Mail: Der Iserlohner sei nicht der erste, der sich bei ihm melde. Er verkaufe keine Gutscheine und habe auch gar kein Konto bei diesem Zahlungsdienstleister. Der Iserlohner erstattete Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs.

So einfach es scheint, online in aller Welt Waren zu bestellen oder nicht mehr benötigte Dinge im Internet zu verkaufen: Bei den Online-Geschäften lauern viele Fallen. Das Risiko besteht auch für private Verkäufer. Sitzen Geschäftspartner im außereuropäischen Ausland, wird es schwierig, sie zu belangen. Die Aussicht auf ein Schnäppchen oder, wie im Fall der Altenaerin, die Hoffnung auf einen schnellen Verkauf verleiten zur Unvorsichtigkeit. Allein die Nutzung einer „seriösen“ Verkaufsplattform verschafft nicht die nötige Sicherheit. Deshalb sollten Käufer wie Verkäufer sichere Zahlungsmethoden wählen. Die Option „Zahlen an Freunde“ sollte tatsächlich auch nur für Zahlungen an echte „Freunde“ genutzt werden. Am sichersten wäre eine persönliche Übergabe: Der Käufer kann die Ware prüfen, der Verkäufer bekommt Bares. Wer Käufer nicht zu sich nach Hause einladen will, der kann einen Treff auf einem belebten Platz vereinbaren und einen Zeugen mitnehmen.

(cris)

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