Kreis Recklinghausen

POL-RE: Kreis Recklinghausen: Polizei hat Radfahrer im Fokus – Verstärkte Kontrollen geplant

Recklinghausen (ots)

Radfahrer, die während der Fahrt das Handy benutzen oder auf der falschen Radwegseite unterwegs sind. Beides ist nicht nur verboten, es ist auch gefährlich. Die Polizei will das Unfallrisiko und die Unfallzahlen senken und wird deshalb in den nächsten Tagen ein besonderes Auge auf die „Radfahrsicherheit“ haben. In Haltern am See und Datteln sind am Dienstag (02. August) verstärkte Kontrollen geplant – am Mittwoch (03. August) dann in Marl und Recklinghausen.

Getreu dem Projektmotto „Wege fürs Rad“ steht die richtige Benutzung der Verkehrswege im Fokus. Dabei achten die Beamten und Beamtinnen unter anderem auf „Geisterradler“ und unberechtigtes Fahren auf Gehwegen. „Geisterradler/innen“ müssen mit einem Verwarngeld von mindestens 20 Euro rechnen. Für das Fahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone werden 15 Euro fällig. Und auch die richtige Benutzung von Fußgängerüberwegen wird kontrolliert. Radfahrer/innen dürfen das Vorrecht eines Fußgängers nur in Anspruch nehmen, wenn das Rad geschoben wird.

Wenn ein Radfahrer oder eine Radfahrerin mit dem Handy am Ohr erwischt wird oder die Person gerade etwas auf dem Smartphone tippt, müssen 55 Euro Verwarngeld gezahlt werden. Das Nutzen von Handys ist beim Radfahren nicht nur verboten, es erhöht auch das Unfallrisiko, wenn nur noch eine Hand am Lenker ist. Die Fahrt wird dann schnell unsicher.

Und natürlich muss ein Fahrrad verkehrssicher sein – dazu gehört unter anderem die Beleuchtung. Auch darauf wird die Polizei achten.

Aber auch andere Verkehrsteilnehmer müssen mit Kontrollen rechnen: Jeder Autofahrer bzw. jede Autofahrerin sollte sich der Verantwortung gegenüber Radfahrer/innen bewusst sein. Dazu gehört zum Beispiel das Einhalten der Geschwindigkeit und das vorschriftsmäßige Parken.

Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Einhaltung des Seitenabstands gelegt. Wer mit einem Fahrzeug eine/n Radfahrer/in überholt, muss innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten – und außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens zwei Meter. Kann ein ausreichender Abstand – wegen der Verkehrssituation – nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden und es ist hinter dem/der Radfahrer/in zu bleiben. Verstößt jemand dagegen, wird ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig.

Hinweise für Medienvertreter/innen: Wenn Sie sich vor Ort ein Bild von den Kontrollen machen möchten, dann rufen Sie bitte vorab bei der Pressestelle der Polizei an.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Recklinghausen

Pressestelle

Annette Achenbach

Telefon: 02361 55 1033

E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de

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