Kreispolizeibehörde Kleve
Kreis Kleve (ots)
Sich friedlich zu versammeln, um das Recht auf freie Meinungskundgabe wahrzunehmen,
ist in einer Demokratie ein hohes Grundrecht für alle Menschen.
Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern im gesamten Bundesgebiet, gab es
Demonstrationen mit einem Bezug zu den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der
Coronapandemie.
Auch im Kreis Kleve fanden in den letzten Wochen sogenannte „Corona-Spaziergänge“ statt,
die aus Sicht der Polizei weitestgehend friedlich verliefen. Allerdings waren die Aufzüge in
manchen Städten, wie Rees, Kevelaer, Issum, Straelen und Kalkar nicht angemeldet.
Aus diesem Grund möchte die Kreispolizeibehörde Kleve nochmals darauf hinweisen, dass
es sich bei diesen Spaziergängen rechtlich um eine Versammlung handelt, die dem
Versammlungsgesetz unterliegt und somit 48 Stunden vor Einladung zu dieser, bei der
Polizei angezeigt werden muss. Wer zu einer Versammlung aufruft und diese nicht anzeigt,
macht sich strafbar.
Nach der Anmeldung wird ein Kooperationsgespräch angeboten, in dem die Polizei die
Veranstalter hinsichtlich der Aufzugsstrecken und der Voraussetzungen für einen
störungsfreien Ablauf berät.
Der Polizei sind der Schutz der Grundrechte aller sowie der sichere Verlauf der Versammlungen ein wichtiges Anliegen.
Den Anmeldebogen sowie ein Hinweisblatt finden Sie unter folgendem Link:
https://kleve.polizei.nrw/artikel/versammlungsrecht-3
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Kleve
Pressestelle Polizei Kleve
Telefon: 02821 504 1111
E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de
https://kleve.polizei.nrw/
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