Kreis Höxter

POL-HX: Betrunkener Fahrer verunfallt zwei Mal hintereinander und muss im Anschluss in das Gewahrsam Höxter, Samstag, 21.11.2020, zwischen 01:10 und 01:15 Uhr

21.11.2020 – 11:37

Kreispolizeibehörde Höxter

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Gleich zwei Verkehrsunfälle in kürzester Zeit hat ein betrunkener 31-jähriger Pkw Fahrer in der Freitagnacht in Höxter verursacht. Später musste er dann noch in die Gewahrsamszelle verbracht werden. Gegen 01.15 Uhr am frühen Samstagmorgen wurde der Polizei zunächst ein Unfall im Bereich des Möllinger Platzes gemeldet. Vor Ort konnte der stark alkoholisierte Fahrer und sein Pkw vorgefunden werden. Der Fahrer war augenscheinlich mit seinem Pkw gegen die Wand des Amtsgerichtes gefahren. Da der Fahrer hierbei leicht verletzt worden war, wurde er zur ambulanten Behandlung in das örtliche Krankenhaus verbracht, wo ihm auch eine Blutprobe wegen der Trunkenheitsfahrt entnommen wurde. Aufgrund seines hohen Aggressionspotentials gegenüber den Einsatzkräften, musst er zunächst gefesselt werden. Nach der ambulanten Behandlung im Krankenhaus zeigte sich der Mann weiterhin höchst aggressiv. Er boxte vor Ort gegen ein Straßenschild und lief unvermittelt mitten auf die Brenkhäuser Straße. Er musste schließlich in Gewahrsam genommen werden und konnte seinen Rausch bis zum nächsten Morgen in der Polizeizelle ausschlafen. An dem Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 6.000,-EUR, die Mauer wurde nur geringfügig beschädigt. Um 01:19 Uhr meldete ein Pkw Fahrer einen weiteren Unfall, der dem Fahrer zugeordnet werden konnte. Dieser muss kurz vor dem Unfall am Amtsgericht im Bereich der Brenkhäuser Straße 5 ebenfalls gegen eine Mauer gefahren sein und hierbei den Auspuff des Pkws verloren haben. Über den Auspuff fuhr der Melder, sein Pkw blieb aber unbeschädigt. Die festgestellten Fahrzeugteile konnten eindeutig dem oben angegebenen Pkw des betrunkenen Fahrers zugeordnet werden. An der Mauer entstand nur geringer Sachschaden. Da der Tatverdächtige zusätzlich nicht im Besitz eines Führerscheins ist, erwarten ihn jetzt drei Strafverfahren: Wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Verkehrsunfallflucht. /Bat.

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