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POL-GT: Unfallflucht -ein Zettel reicht nicht aus

Gütersloh (ots) – Schloß Holte-Stukenbrock (JF) – Die 76-jährige Fahrerin eines Toyotas beschädigte am Mittwochnachmittag (16.05., 15.45 Uhr) beim Parken an der Bahnhofstraße einen dort abgestellten Skoda.

Da die Frau in Eile war und in einen Bus steigen musste, hinterließ sie nach dem Zusammenstoß einen Zettel mit ihren Personalien an dem beschädigten Skoda und war der Annahme, dass es ausreichen würde, die Polizei später nach ihrer Rückkehr zu verständigen.

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht, wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe hinterlassen wird. Ebenso ist es falsch, dass sich der Verursacher innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden kann und dabei straffrei ausgeht. Jedes Verlassen des Tatortes wird wie eine Unfallflucht behandelt.

Deshalb kann nur gelten:

Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!

Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy benachrichtigt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh

Pressestelle Polizei Gütersloh

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