Kreis Gütersloh

POL-GT: Unfall in Halle mit minderjährigem Fahrradfahrer – Flucht

15.02.2019 – 09:18

Polizei Gütersloh

Gütersloh (ots)

Halle (FK) – Auf dem Künsebecker Weg in Höhe der Alleestraße ist es am Mittwochmorgen (13.02., 07.20 Uhr) zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Autofahrerin und einem minderjährigen Fahrradfahrer gekommen.

Eine 34-jährige Ford-Fahrerin befuhr den Künsebecker Weg in Richtung Alleestr. Sie beabsichtige nach rechts auf einen Supermarktparkplatz einzubiegen. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem Auto der Frau und einem minderjährigen Fahrradfahrer, welcher auf dem Gehweg der Künsebecker Straße aus Richtung Alleestraße entlang fuhr.

Der junge Fahrradfahrer gab an, unverletzt zu sein. An dem Auto entstand Sachschaden.

Nach einer kurzen Unterhaltung verließen beide Unfallbeteiligten den Unfallort. Erst am Nachmittag meldete die Ford-Fahrerin den Unfall der Polizei.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Unfall machen? Wer hat ihn beobachtet und kann etwas zu dem Fahrradfahrer sagen? Er soll ca. 13 Jahre alt gewesen sein, war 170 cm bis 175cm groß, trug eine dunkle Jacke mit Kapuze und keinen Fahrradhelm.

Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen. Was uns in diesem Zusammenhang wichtig ist: – Bei Unfällen mit Kindern sollte in jedem Fall die Polizei mit hinzugezogen werden, auch wenn das Kind angibt unverletzt zu sein. Kinder unter 14 Jahren sind keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)! – Kinder sind im Falle eines Unfalls schlicht überfordert, die Situation richtig einzuschätzen – Meldet man einen Zusammenstoß mit einem Kind erst später der Polizei, könnte es für den Autofahrer, bzw. den Erwachsenen problematisch werden. Es besteht der Verdacht einer Unfallflucht und das ist eine Straftat! – In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten – erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht. Deshalb: Rufen Sie bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei über den Polizeiruf 110 – zu Ihrer eigenen Sicherheit!

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