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POL-GT: Kreisweite Verkehrskontrollen an „Car-Freitag“

20.04.2019 – 03:30

Polizei Gütersloh

Gütersloh (ots)

Gütersloh (HL) – Am Freitag, den 19.04.2019 führte der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Gütersloh zusammen mit dem Kreis Gütersloh einen Sondereinsatz aus Anlass des „Car-Freitag“ im Zeitraum von 14:00 bis 23:00 Uhr durch.

Wie in den letzten Jahren versammelten sich, an den im Kreisgebiet Gütersloh bekannten Treffpunkten, jeweils bis zu 50 Fahrzeugführer mit ihren modifizierten Pkw. Diese stellten – mit Genehmigung der jeweiligen Hausrechtsinhaber – auf den Parkplätzen ihre Fahrzeuge zur Schau. Im Bereich dieser Treffpunkte wurden die Fahrer durch die Polizei zur frühzeitigen Intervention szenetypischer Straftaten und Ordnungswidrigkeiten angesprochen und die Fahrzeuge hinsichtlich technischer Veränderungen überprüft. Eine große Anzahl der „Tuner“ nutzten das schöne Wetter, um ihre Fahrzeuge unter Beachtung der Verkehrsvorschriften vorzuführen. Bei vier Kraftfahrzeugführern wurde aufgrund technischer Veränderungen ein Verwarngeld durch die Polizei erhoben.

Parallel zum polizeilichen Einsatz führte der Kreis Gütersloh an wechselnden Standorten – mit Relevanz zu den bekannten Treffpunkten – Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Hier fielen an diesem Feiertag einige Fahrzeugführer durch zu hohe Geschwindigkeiten auf: es wurden insgesamt 467 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. 411 Fahrzeugführer erwartet ein Verwarngeld und gegen 56 weitere wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Neun Fahrer müssen zudem mit einem Fahrverbot rechnen. Der ‚Spitzenreiter‘ befuhr die Verler Straße in Gütersloh innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 130 Stundenkilometern. Neben einem Bußgeld von 680 Euro erwarten den Fahrer ein Fahrverbot von drei Monaten sowie zwei Punkte in Flensburg.

Die Geschwindigkeits- und Fahrzeugkontrollen werden im Kreis Gütersloh konsequent und regelmäßig fortgesetzt, um schwere Verkehrsunfälle zu verhindern und das Geschwindigkeitsniveau nachhaltig zu senken. Daher wird die Polizei Gütersloh zusammen mit dem Kreis und der Stadt Gütersloh sowie der Verkehrswacht wiederkehrend präventive und repressive Maßnahmen durchführen.

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