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POL-GT: Erotische Fotos – Achtung bei dem schnellen K(l)ick!

Gütersloh (ots) – Kreis Gütersloh (FKC) – Es ist so schnell verschickt…. Ein Foto via Smartphone an einen vertrauten Menschen, die neue Liebe, die heiße Eroberung, den Unbekannten von der Dating App….

Immer wieder kommt es in den letzten Monaten zu Fällen, in denen oftmals junge Frauen sich der Polizei anvertrauen, da sie sich gerade deswegen in einer ausweglosen Situation sehen.

Bei den Fotos handelte es sich nämlich um erotische Bilder von sich selbst…

Aber was ist, wenn der angeblich Vertraute das Bild weiterleitet? Oder mit einer Veröffentlichung droht?

Derjenige, der Bilder weiterleitet, begeht eine Straftat (§ 184 StGB – Verbreitung pornografischer Schriften) und muss sich einem Ermittlungsverfahren stellen.

Das gilt für jeden (!), der danach die Bilder weiter teilt, also beispielsweise auch Schulkameraden, Bekannte oder völlig Fremde, die sich einen Spaß daraus machen, die pornografischen Bilder per Handy o.ä. weiterzuleiten.

Was bedeutet das aber für das Opfer?

Wenn sich die jungen Frauen niemanden anvertrauen oder Hilfe holen, folgt oft ein jahreslanges Martyrium. Viele Geschädigte flüchten sich in die Einsamkeit, schotten sich ab und versuchen so der Scham zu entgehen. Manche erfüllen die Forderungen des Täters und geraten in eine Spirale der Abhängigkeit und Nötigung.

Nicht nur Jugendliche oder junge Menschen werden Opfer dieses schnellen K(l)icks….

Auch Erwachsene verschicken unbedarft Bilder von sich in unbekleideten Zustand an andere…und es handelt sich nicht immer nur um engen Lebensgefährte.

Deshalb:

Überlegen Sie genau, wer was von Ihnen sehen darf und wem Sie Bilder von sich zuschicken.

Wussten Sie, dass Sie mit dem Versenden eines solchen Bildes über viele Social-Media App Ihre Bildrechte abtreten?

Haben Sie weitere Fragen? Brauchen Sie Beratung?

Melden Sie sich unter der Telefonnummer 05241 869-0 bei der Polizei Gütersloh!

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh

Pressestelle Polizei Gütersloh

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