Kreis Gütersloh

POL-GT: Aktion Radschlag – Vorsicht beim Kauf gebrauchter Fahrräder

11.11.2019 – 13:09

Polizei Gütersloh

Gütersloh (ots)

Kreis Gütersloh (MS) – Nachhaltigkeit ist im Trend. Es wird bewusster eingekauft und auch bei größeren Anschaffungen oder Weihnachtsgeschenken wird der Kauf einer gebrauchten Sache in Betracht gezogen. Das Thema kann auch für den Erwerb eines Fahrrades relevant sein. Manch einer entscheidet sich für ein gut erhaltenes, gebrauchtes Rad. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrrad erwerben möchten, sollten Sie genau darauf achten, wem Sie es abkaufen, um sich nicht der Hehlerei strafbar zu machen. Nach §259 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich eine Person strafbar, die eine Sache kauft, die ein anderer gestohlen hat. Kaufen Sie daher ein gebrauchtes Fahrrad bitte nur von einer vertrauenswürdigen Person und nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahrrad vor dem Kauf von der Polizei überprüfen zu lassen. Anhand der Rahmennummer können unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten über eine Fahndungsabfrage herausfinden, ob das Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde. Diese Auskunft erhalten Sie vor Ort bei Ihrer nächstgelegenen Polizeiwache. Jeder vertrauenswürdige Verkäufer wird dafür Verständnis haben, dass Sie sich absichern möchten. Auf der Wache haben Sie außerdem die Möglichkeit das Fahrrad nach dem Kauf registrieren zu lassen. Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4218689 Fahrraddiebstähle machen einen Anteil von etwa 30% an der Gesamtzahl aller Diebstahlsdelikte aus. Im Jahr 2018 wurden im Kreis Gütersloh 2107 Fahrräder gestohlen. Diese Zahl möchte die Polizei Gütersloh in Zukunft deutlich nach unten korrigieren. Mit der Aktion „Radschlag“ wollen wir nicht nur Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern sondern auch Fahrraddiebstähle bekämpfen.

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