Kreis Gütersloh

POL-GT: 16-Jährige angefahren – Zeugen gesucht

22.10.2019 – 13:08

Polizei Gütersloh

Gütersloh (ots)

Gütersloh (FK) – Am Sonntagabend (20.10., 19.25 Uhr) ist es an der Heidewaldstraße zu einem Verkehrsunfall gekommen.

Eine 16-jährige Gütersloherin ging mit einem Hund an der Leine an der Ausfahrt des dortigen Heidewaldstadions entlang. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem aus der Ausfahrt herausfahrenden Pkw. Durch den Zusammenstoß verletzte sich die Jugendliche leicht. Der Hund rannte zunächst weg und musste durch sie eingefangen werden. Da sie zunächst keine Schmerzen verspürte, ist sie nach Hause gegangen. Der Autofahrer fuhr, nachdem er sich kurz um das Mädchen gekümmert hat, weiter.

Zuhause angekommen, bemerkte die 16-Jährige die leichten Verletzungen.

Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Unfall machen? Wer kann Hinweise zu dem dunklen Pkw geben? Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

In diesem Zusammenhang möchten wir sie sensibilisieren! Es passiert immer mal wieder, dass Kinder und Jugendliche nach Verkehrsunfällen erst Stunden später bemerken, dass sie durch einen Zusammenstoß Verletzungen erlitten haben.

Die meisten Autofahrer erkundigen sich nach einem Unfall nach den Kindern / Jugendlichen und haben gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten.

Dennoch: Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!!

In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzu gezogen werden – auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.

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