Kreis Euskirchen

POL-EU: „Posen“ in der Euskirchener Innenstadt mit teuren Folgen

04.08.2020 – 14:53

Kreispolizeibehörde Euskirchen

53879 Euskirchen (ots)

Seitens der Polizei Euskirchen stellen Manipulationen an Kraftfahrzeugen, mit den damit verbundenen Belästigungen der Anwohner hinsichtlich der Geräuschentwicklung, ein wesentliches Arbeitsfeld dar.

Hierbei stehen nicht nur manipulierte Krafträder, sondern auch getunte Pkw im Fokus der Überwachungsmaßnahmen.

Am Mittwoch (29.07.2020), um 19.20 Uhr, bemerkten Polizeibeamte in der Alleestraße einen 22-jährigen Euskirchener in einem BMW.

Während die Beamten dem Pkw des Betroffenen folgten, konnten sie feststellen, dass der Betroffene fortwährend den Motor seines Pkw aufheulen ließ. Augenscheinlich wollte er durch das Geräuschverhalten seines Fahrzeuges auf sich aufmerksam machen („Posen“).

Nachdem die Beamten dem Betroffenen eine Zeit lang durch die Innenstadt Euskirchen gefolgt waren, wurde der Betroffene auf der Spiegelstraße im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und überprüft.

Im Rahmen der Kontrolle konnten folgende Fahrzeugmängel festgestellt werden.

– Am Fahrzeug waren Reifen mit der falschen Größe verbaut.

– Die vorhandenen Felgen waren nicht eingetragen.

– Die Tieferlegung des Fahrzeuges war nicht eingetragen.

– Front- und Heckstoßstange waren nicht eingetragen.

– Am Pkw war eine zweiflutige Edelstahlauspuffanlage mit

Klappensteuerung verbaut worden. Durch die festgestellten Fahrzeugmängel war die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen.

Das Fahrzeug wurde im weiteren Verlauf zur Beweissicherung und Durchführung eines Geräuschgutachtens sichergestellt.

Am heutigen Diensten (04.08.2020) wurde das Gutachten durch einen Sachverständigen durchgeführt.

Nach Abschluss der Begutachtung konnte festgestellt werden, dass der Pkw ein Standgeräusch von 99 Dezibel erreichte. Erlaubt waren jedoch lediglich 80 Dezibel.

Gegen den Betroffenen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, dass ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen wird.

Das zu erwartende Bußgeld in Höhe von 1230 Euro setzt sich wie folgt zusammen.

– 180 Euro für den vorsätzlich begangenen Verstoß; Erlöschen der

Betriebserlaubnis.

– 600 Euro Erhöhung des Bußgeldes aufgrund der erheblichen

Überschreitung des eingetragenen Standgeräuschwertes

– 350 Euro für das Gutachten und

– 100 Euro für Sicherstellungskosten. Rückfragen bitte an:

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