25.06.2019 – 13:43
Kreispolizeibehörde Euskirchen
53879 Euskirchen (ots)
Am Sonntag (14.30 Uhr) wurde die Polizei Euskirchen von einem
aufmerksamen Bürger davon in Kenntnis gesetzt, dass in einem
Camping-Bus auf einem Parkplatz (Stresemannstraße/Thermenallee) ein
Hund eingeschlossen sei.
Der Zeuge wurde auf den Hund aufmerksam, da das Tier aufgrund der
hohen tropischen Außentemperaturen im Fahrzeug jaulte und dieses
außen vom Fahrzeug klar und deutlich zu hören war.
Bei Eintreffen hörten auch die eingesetzten Polizeibeamten das Jaulen
und Winseln. Das Tier hatte eine kleine Schale mit etwas Wasser
darin.
Beim Öffnen der Tür hechelte der Rhodesian Ridgeback.
Der Halter des Fahrzeugs konnte mittels einer Lautsprecherdurchsage
in der Thermenwelt ausgerufen und zum Eingangsbereich gerufen werden.
Vor Ort machte der Halter nach Belehrung der Polizei bezüglich des
nicht artgerechten Unterbringens seines Hundes im abgeparkten
Fahrzeug – bei einer Außentemperatur von 31,5 Grad Celsius –
unkooperative Bemerkungen und war uneinsichtig.
Beim Öffnen des Campingbusses war trotz eines Belüftungsaufbaus ein
starker Hitzestau im Innenraum des Fahrzeuges zu spüren, der jeden
Hundebesitzer zu dem Schluss kommen ließ, ein Tier hier nicht, auch
nur kurz, unterzubringen.
Auf die Nachfrage, wie lange der Mann bereits in der Badewelt
gastierte, um damit die Verweildauer des Tieres im Campingbus etwas
näher zu umreißen, verweigerte dieser jegliche Angaben.
Nach Feststellung der Personalien des Geilenkircheners (34) wurde er
aufgefordert, seinen Hund artgerecht unterzubringen und diesen nicht
wieder im abgestellten Fahrzeug unterzubringen.
Während der erfolgten Personalienfeststellung, führte der Mann seinen
Hund mit in den Empfangs-Bereich der Thermenwelt, wo dieser sich
zunehmend und augenscheinlich erholte.
Gegen den Mann aus Geilenkirchen wurde ein Strafverfahren
eingeleitet. Es handelte sich um eine Straftat nach dem
Tierschutzgesetz.
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