Kreis Düren

POL-DN: Korrektur zur Pressemitteilung „Falscher Pass, falsche Identität“

Düren (ots) – In der Pressemitteilung „Falscher Pass, falsche Identität“ von heute Mittag 14:09 Uhr hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das erwähnte Einwohnermeldeamt müsste richtigerweise Bürgerbüro heißen und das Dokumentenprüfgerät des Bürgerbüros ist erst seit knapp sechs Wochen im Einsatz (und nicht seit einem halben Jahr). Anbei die aktualisierte Pressemitteilung:

Mittlerweile befindet sich ein 40 Jahre alter Mann aus Georgien in einer Justizvollzugsanstalt in NRW. Er hatte sich beim Bürgerbüro der Stadt Düren mit falschen Dokumenten ausgewiesen und war dabei ertappt worden.

Am Donnerstag, den 16.08.2018, wurde ein Mann beim Bürgerbüro in Düren vorstellig, weil er umgezogen war und sich nun unter seiner neuen Adresse anmelden wollte. Der aufmerksamen Mitarbeiterin des Bürgerbüros kam der vorgelegte litauische Ausweis merkwürdig vor, da er einige typische Fälschungsmerkmale aufwies. Mit den seit erst knapp sechs Wochen zur Verfügung stehenden technischen Mitteln und der in Schulungen erworbenen Fachkenntnissen gelangte die Zeugin zu der Überzeugung, es mit einem gefälschten Ausweis zu tun zu haben. Sie informierte die Polizei, die ihren Verdacht bestätigte und den Mann zur Identifizierung mit zur Wache nahm.

Bei dem litauischen Pass handelte es sich in der Tat um eine Komplettfälschung, und auch die darin enthaltenen Personalien waren frei erfunden. Tatsächlich handelte es sich bei dem Mann nämlich um einen 40 Jahre alten Georgier, der bereits im Jahr 2013 vergeblich in Deutschland um Asyl gebeten hatte. Mit den falschen Papieren war es ihm dann später gelungen, in Düren einen Wohnsitz anzumelden. Mangels Möglichkeiten zur Überprüfung war diese Urkundenfälschung damals nicht aufgefallen, nun hingegen schon.

Der 40-Jährige verfügte über seinen falschen Pass hinaus auch über einen gefälschten Führerschein. Auf seinen richtigen Namen hingegen war ein echtes amtliches Dokument ausgestellt: ein Haftbefehl. Der Georgier war im Jahr 2016 wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er bislang nicht angetreten hatte. Er wurde festgenommen.

Beim Bürgerbüro hat sich der Einsatz des Dokumentenprüfgeräts bereits bewährt, wie dieses Beispiel zeigt. Auch zukünftig werden die geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Auge auf möglicherweise gefälschte Dokumente haben und in Verdachtsfällen die Polizei hinzuziehen.

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