Kreis Coesfeld

POL-COE: Lüdinghausen, Seppenrader Straße/ Dreiste Fahrt ohne Fahrerlaubnis zum Gericht

Coesfeld (ots) – Einen besonders dreisten Fall von Fahrens ohne Fahrerlaubnis brachte die Polizei in Lüdinghausen am Dienstagvormittag, 16.10.2018 zur Anzeige. Am 24.05.2018 war eine 33-jährige Lüdinghauserin vom Amtsgericht Lüdinghausen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Da sie diese nicht bezahlt hat, war inzwischen ein Haftbefehl gegen sie erlassen worden. Direkt vor der Polizeiwache an der Olfener Straße parkte sie ihren Wagen und ging am Dienstagmorgen zum gegenüber befindlichen Amtsgericht, um in einem Termin als Zeugin auszusagen. Einem ebenfalls als Zeugen im gleichen Gerichtstermin befindlichen Polizeibeamten war der bestehende Haftbefehl bekannt. Nachdem die Lüdinghauserin ihre Aussage getätigt hatte, vollzogen die Polizisten den Haftbefehl und überstellten die Lüdinghauserin der JVA. Im Zuge der Ermittlungen vor Ort stellte sich heraus, dass das Auto, mit dem sie zum Gerichtstermin angereist war, von einer Bekannten geliehen war. Diese wusste nicht, dass die 33-Jährige überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt. Ihren Wagen hatte sie aber schon vermisst, weil die 33-Jährige die Dauer der abgesprochenen Fahrzeugausleihe deutlich überzogen hatte. Nun erwartet die „Schwarzfahrerin“ ein neuerliches Strafverfahren.

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