Kreis Coesfeld

POL-COE: Lüdinghausen, Ermen/Straftaten gegen das Waffengesetz

Coesfeld (ots) – Am 16.10.2018, gegen 18.25 Uhr meldete ein Jäger der Polizei, dass er soeben mehrere Schüsse aus einer Schnellfeuerwaffe aus einem Waldstück im Bereich Ermen/Schwarzer Damm wahrgenommen habe. Durch die Zeugenaussage einer weiteren Jägerin konnten drei männliche Personen auf einem angrenzenden Feld von den eingesetzten Polizeibeamten gestellt werden. Die drei männlichen Personen (18, 17, 17 Jahre) aus Lüdinghausen gaben an, in dem Waldstück mit Gotchawaffen aufeinander geschossen zu haben und ihnen ein Fehlverhalten nicht bewusst gewesen ist. Die drei Gotchawaffen wurden versteckt unter Laub im Wald aufgefunden und von der Polizei sichergestellt. Gegen die drei Personen wird nun ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das für Gotchawaffen die gleichen Regeln gelten wie für sogenannte scharfe Schusswaffen. D. h., wer irgendwo im Wald oder auf einer Wiese mit Gotchawaffen, ohne Erlaubnis der Behörde schießt, begeht durch das damit gezeigte „Führen“ (Waffe zugriffsbereit und schussbereit) eine Straftat nach dem Waffengesetz.

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