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POL-BOR: Südlohn-Oeding – Unversichert unterwegs

Südlohn-Oeding (ots)

Auch ein Elektroroller benötigt eine Versicherung – wer ohne den entsprechenden Nachweis am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit Konsequenzen rechnen. Ein Südlohner musste diese Erfahrung am Donnerstag machen: Polizeibeamten war in Oeding aufgefallen, dass an dem Zweirad kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der junge Fahrer erklärte, dass ihm die Pflicht zum Versichern seines Fahrzeuges nicht bekannt gewesen sei. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt.

Hintergrundinformation zum Thema: Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren.

Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein „Certificate of Conformity“ (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html. (to)

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