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POL-BOR: Borken – Keine Fahrerlaubnis für „getunten“ Roller

Borken (ots) – Den Motorroller tempomäßig tunen, aber nicht die notwendige Fahrerlaubnis besitzen – eine Kombination, die nun für einen 15-jährigen Raesfelder rechtliche Folgen haben dürfte. Polizeibeamte hatten den Jugendlichen am Sonntag gegen 19.05 Uhr auf der Burloer Straße kontrolliert. Er räumte ein, technische Veränderungen an seinem Fahrzeug vorgenommen zu haben, um eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen. Damit fällt der Roller aber nicht mehr in die Kategorie Mofa, sondern gilt als Kleinkraftrad. Die Mofaprüfbescheinigung des 15-Jährigen reichte dafür als Fahrerlaubnis nicht aus. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige, untersagten die Weiterfahrt und Übergaben den Fahrzeugschlüssel an einen Erziehungsberechtigten.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken

Thorsten Ohm

Telefon: 02861-900 2204

http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell

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