Kreis Borken

POL-BOR: Bocholt – Unversichert mit E-Roller unterwegs

Kreispolizeibehörde Borken

Bocholt (ots)

Auch ein E-Roller braucht eine Zulassung und eine Versicherung, um als Verkehrsmittel im öffentlichen Straßenverkehr dienen zu können. Darüber klärten Polizeibeamte am Dienstag in Bocholt einen 25-Jährigen auf. Die Beamten hatten den Bocholter kontrolliert, als er gegen 14.30 Uhr die Dingdener Straße befuhr. Der Fahrer des E-Rollers erklärte, von der Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge nichts gewusst zu haben. Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige und untersagten die Weiterfahrt.

Hintergrundinformation zum Thema:

Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein „Certificate of Conformity“ (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html.

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