Krefeld

POL-KR: Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Krefeld: Sachstand im Verfahren 25 Js 1/20 der Staatsanwaltschaft Krefeld (Brand Affenhaus Zoo Krefeld)

14.08.2020 – 15:28

Polizeipräsidium Krefeld

Krefeld (ots)

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat gegen die drei Beschuldigten, denen zur Last gelegt wird in der Neujahrsnacht 2019/2020 durch ihr Verhalten die Ursache für den Brand des Affenhauses des Krefelder Zoos gesetzt zu haben, bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld im Juli 2020 jeweils den Erlass eines Strafbefehls wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Brandstiftung beantragt. Diesen Anträgen ist entsprochen worden.

Nachdem nunmehr alle Beschuldigten innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von der ihnen eröffneten Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl Gebrauch gemacht haben, wird die Klärung des Sachverhaltes nach den einschlägigen Regelungen der Strafprozessordnung voraussichtlich im Rahmen einer gerichtlichen Hauptverhandlung erfolgen.

Aus diesem Grund wird die für die 34. Kalenderwoche in Aussicht genommene Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft und Polizei Krefeld zu den Ergebnissen der Ermittlungen zu dem Brandgeschehen zunächst zurückgestellt. Die darin zu erörternden Fragen könnten nicht ausschließbar auch Gegenstand der gerichtlichen Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung seien, der durch eine Pressekonferenz nicht vorgegriffen werden soll.

Hierfür wird um Verständnis gebeten. Zur gegebenen Zeit wird dem nachvollziehbaren und andauernden Informationsinteresse der Medien weiter entsprochen werden.

Der Pressesprecher

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Oberstaatsanwalt

– als ständiger Vertreter des

Leitenden Oberstaatsanwalts –

Axel Stahl

Staatsanwaltschaft Krefeld

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Tel.: 00 49 2151 847 383

Fax: 0049 2151 847 684

Axel.Stahl@StA-Krefeld.nrw.de

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