Köln

POL-K: 220203-5-K Pressemitteilung der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf zu Ermittlungen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Polizei Köln

Köln (ots)

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen einen 17-jährigen Mann aus dem Großraum Köln. Ihm wird vorgeworfen, einen islamistisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben. Hierzu sollen ihm durch Andere Fertigkeiten zur Begehung eines solchen Anschlags vermittelt worden sein. Zudem will er sich Gegenstände zum Bau einer Sprengvorrichtung verschafft und eine solche hergestellt haben. Der Einleitung der Ermittlungen war vorausgegangen, dass die Kriminalinspektion Staatsschutz des Polizeipräsidiums Köln nach Hinweisen aus dem persönlichen Umfeld des Beschuldigten am Samstag (29. Januar 2022) die Ermittlungen zu einer möglichen Gefährdungslage in Hannover übernommen hat. Der Beschuldigte soll sich zuletzt in Hannover aufgehalten haben. Nach eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen trafen Bundespolizisten den jungen Mann gegen 17 Uhr im Hauptbahnhof in Hannover an und nahmen ihn mit zur Wache. Ein Entschärfer der Bundespolizei begutachtete und sicherte seine mitgeführte Tasche, die keine gefährlichen Gegenstände beinhaltete und im Anschluss beschlagnahmt wurde. Im Verlauf der ersten Ermittlungen gab es Hinweise auf einen verdächtigen Gegenstand in einem ICE. Der Zug ist in Wunstorf von der Polizei angehalten und mit Sprengstoffspürhunden durchsucht worden. Sprengstoff ist nicht aufgefunden worden. Der Beschuldigte ist aufgrund der fortschreitenden Ermittlungen am 2. Februar 2022 dem zuständigen Haftrichter vorgeführt worden und befindet sich nun in Untersuchungshaft. Der Tatverdacht konnte auch aufgrund von selbstbelastenden Angaben des Beschuldigten soweit verdichtet werden, dass derzeit dringender Tatverdacht besteht. Die Ermittlungen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, u.a. zur Überprüfung der Angaben des Beschuldigten, dauern an. Weitere Auskünfte können derzeit mit Blick auf den Schutz der weiteren Ermittlungen und das Alter des jugendlichen Beschuldigten nicht erteilt werden. Der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2 StGB sieht für Erwachsene einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Für Jugendliche – wie den Beschuldigten – sieht das hier einschlägige Jugendgerichtsgesetz als Höchstmaß eine Jugendstrafe von fünf Jahren vor. In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Heming Oberstaatsanwalt (de)

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