Köln

POL-K: 200522-3-K/LEV Versammlungen in Köln und Leverkusen

22.05.2020 – 15:41

Polizei Köln

Köln (ots)

Am Samstag (23. Mai) steht die Polizei Köln erneut vor der Herausforderung, Versammlungen zu schützen und gleichzeitig die Einhaltung der Abstandsvorgaben aus der Coronaschutzverordnung zu überwachen. Eingesetzte Bereitschaftspolizisten werden, wie auch am letzten Wochenende, die erforderliche Schutzausstattung mitführen und bei Bedarf zum Schutz der Bevölkerung gegen Corona-Neuinfektionen tätig werden.

Köln: Zwischen 15 und 17 Uhr rechnet der Anmelder einer Versammlung „Köln für Freiheit, et al.“ auf der Deutzer Werft mit 500 Teilnehmern, die nach der Kundgebung eine Menschenkette über die Deutzer Brücke bilden wollen, um auf die aktuellen Corona-Maßnahmen aufmerksam zu machen. Die Initiative „Seebrücke Köln“ ruft zudem zu einem „europaweitem Aktionstag“ auf. Bei der geplanten Versammlung auf dem Roncalliplatz „Evakuiert alle Lager! Leave no one behind!“ rechnet der Anmelder zwischen 16 und 19 Uhr mit bis zu 200 Teilnehmern. Zudem ist für Samstag zwischen 13 Uhr und 16 Uhr eine weitere Kundgebung mit dem Thema „Freude, Friede, Hoffnung, Liebe“ mit etwa 12 Teilnehmern auf der Domplatte geplant.

Leverkusen: Ab 12 Uhr hat eine Privatperson einen Aufzug „Gegen den Bau einer Moschee“ angemeldet, der vom Bahnhof Leverkusen mit erwarteten 100 Teilnehmern über die Rathenaustraße in die Poststraße führen soll. Dort ist eine Kundgebung geplant. Ende der Versammlung soll um 19 Uhr sein. Gegen diesen Aufzug haben etwa 50 Meinungsgegner eine Versammlung „Vielfalt statt Rassismus“ zwischen 12 Uhr und 14 Uhr vor dem Forum in Leverkusen angemeldet.

Polizeipräsident Uwe Jacob äußert sich zu den Versammlungen: „Wir setzen uns als Polizei dafür ein, dass Menschen sich friedlich versammeln und ihre Meinung kundtun können. Dies gelingt, solange sich alle an die gesetzlichen Regeln halten.“ Mit Blick auf Forderungen, Versammlungen bei Verstößen gegen die Abstandsvorgaben aufzulösen, stellt Jacob klar: „Wir gehen mit Augenmaß vor und orientieren uns dabei an den einschlägigen Vorschriften des Versammlungsgesetzes und der Coronaschutzverordnung. Ein Verstoß gegen die Auflage, Abstand von 1,5 Metern zwischen Teilnehmer einzuhalten, führt nicht zur sofortigen Auflösung einer Versammlung. Wie auch bei Verstößen gegen andere Auflagen wird die Polizei mit dem Versammlungsleiter Kontakt aufnehmen, um ihm Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Da der Anmelder nach dem vorgeschriebenen Kooperationsgespräch ein Pandemie-Sicherheitskonzept erstellt und die Auflagen vor Beginn der Versammlung vorgelesen hat, weiß er um seine Verantwortung und muss tätig werden. Wenn der Versammlungsleiter seinen Pflichten nicht nachkommt oder Zuwiderhandlungen akzeptiert, wird die Polizei tätig. Die Auflösung einer Versammlung kommt nur als allerletzter Schritt infrage, wenn erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit nicht durch Maßnahmen gegen einzelne Personen oder auf andere Weise abgewehrt werden können.“

Auch zur Frage, wer sich letzten Endes einer Versammlung anschließen darf, stellt der Polizeipräsident klar: „Art 8 GG schützt nicht nur die von Versammlungsanmelder erwarteten Personen sondern öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel generell. Zur Öffentlichkeit gehören alle Menschen, die sich der Versammlung anschließen wollen. Meinungsfreiheit ist keine Einbahnstraße. Eine Versammlung muss Kritik Andersdenkender aushalten. Grenzen sind da überschritten, wo Störungen Andersdenkender darauf abzielen, die von der Polizei geschützte Versammlung und die geplante Meinungskundgabe massiv zu stören oder gar zu verhindern. In einem solchen Fall wird die Polizei einschreiten.

Weitere Versammlung am Sonntag (24. Mai):

Für Sonntag (24. Mai) hat eine Privatperson zwischen 14.30 Uhr und 18.30 Uhr eine Versammlung mit etwa 300 Teilnehmer auf dem Heumarkt geplant. Hierbei soll es um den Erhalt der Grundrechte auch in Krisenzeiten gehen.

Die Pressestelle der Polizei Köln ist am Samstag (23. Mai) ab 12 Uhr unter der Telefonnummer 0221-229-5555 für Medienvertreter erreichbar. (de)

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51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555

e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

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