Köln

POL-K: 190522-10-K AMG-Mercedes und Führerschein nach illegalem Rennen beschlagnahmt

22.05.2019 – 17:02

Polizei Köln

Köln (ots)

Zu Fuß, per Fahrrad, vielleicht auch mit Bus, Bahn oder Taxi – jedenfalls ohne Führerschein unterwegs ist derzeit ein junger Rheinland-Pfälzer (21). In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (21.-22. Mai) befuhr er noch die Straßen in Köln-Bayenthal am Steuer seines getunten Mercedes AMG. Der graue Sportwagen steht jetzt allerdings auf einem Sicherstellungsgelände der Polizei Köln. Alternativ hätte der 21-Jährige sich auch an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten können.

Stattdessen lieferte er sich vor den Augen einer dreiköpfigen Streifenwagenbesatzung gegen 23.20 Uhr mit dem Fahrer (30) eines weißen Pkw Bentley ein kurzes, für ihn folgenschweres Rennen. Nebeneinander hatten die beiden Sportcoupe-Fahrer zunächst an der roten Ampel Schönhauser Straße/Goltsteinstraße gewartet. Beim Wechsel auf Grün gaben beide mit aufröhrenden Motoren Vollgas, um mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit zunächst parallel in Richtung Rheinufer zu fahren. Hinter der Einmündung Alteburger Straße beschleunigte der 21-Jährige nochmals stark, zog an dem Bentley vorbei und scherte unmittelbar vor ihm nach rechts ein. Hintereinander rasten die Beteiligten dem Gustav-Heinemann-Ufer zu.

Auf das aufgeschaltete Blaulicht und Martinshorn des nachfahrenden Dienstfahrzeugs reagierte zunächst nur der Bentley-Fahrer. Während der 30-Jährige sich zurückfallen ließ, zog der Mercedes-Fahrer zunächst unbeirrt bis zum Rheinufer durch, um dort vor dem Rechtsabbiegen abzubremsen. Erst hier konnte der Streifenwagen aufschließen und den AMG am Fahrbahnrand Gustav-Heinemann-Ufer anhalten.

Zur Rede gestellt, behauptete der Mercedes-Fahrer, er habe kein Rennen fahren -, sondern nur das Auto ein wenig testen wollen. Seinen beschlagnahmten Wagen unterzogen die Beamten einer Lautstärkenmessung. Diese führte in Verbindung mit der festgestellten Straßenverkehrsgefährdung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dahingehend leiteten die Polizisten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

In einem Verkehrsstrafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens müssen beide Fahrer sich nun verantworten. (cg)

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