Köln

POL-K: 180426-3-K/BAB Polizei kontrolliert gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf Bundesautobahn 3 – zahlreiche Verstöße festgestellt

Fahrräder auf Anhänger

Köln (ots) – Mehrere Fahrzeuge stillgelegt

Bei einer Verkehrskontrolle auf der Rastanlage Königsforst-West an der Bundesautobahn 3 bei Köln hat die Polizei am gestrigen Dienstag (25. April) mehrere Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln aus dem Verkehr gezogen. Schwerpunkt der Kontrollaktion war der gewerbliche Güter- und Personenverkehr, jedoch wurden auch zahlreiche Verstöße von Pkw-Fahrern geahndet.

Im Einzelnen:

- Zwei Autotransporter wurden stillgelegt, da die zulässige 
Fahrzeuglänge überschritten war. Erst nachdem die Lkw vor Ort 
umgeladen worden waren, durften die Fahrer die Fahrt fortsetzen.

- Auf dem Anhänger eines Klein-Lkw wurde ein mangelhaft gesicherter 
Pkw transportiert. Da die Fahrzeugkombination augenscheinlich 
erhebliche technische Mängel aufwies, wurde sie aus dem Verkehr 
gezogen und dem TÜV Rheinland vorgeführt. Dort bestätigte ein 
Sachverständiger den Verdacht.

- Ein Pkw-Fahrer führte auf einem angehangenen Trailer nicht nur ein 
Boot mit, sondern hatte dieses unter anderem mit Reifen und einer 
Badewanne beladen. Hierdurch wurde das zulässige Gesamtgewicht des 
Anhängers um ein Vielfaches überschritten. Als Sicherung der Ladung 
diente lediglich die Persenning.

- Auch ein Gefahrguttransporter wurde stillgelegt, da die Ladung 
mangelhaft gesichert war.

- Auf einem von einem Klein-Lkw gezogenen Anhänger wurden 70 
Fahrräder transportiert. Dabei waren die Zweiräder übereinander 
gestapelt und nicht ausreichend gesichert. 

In allen Fällen müssen die Fahrzeugführer mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Insgesamt fertigten die Beamten 26 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und verhängten sieben Verwarngelder. Dabei wurden Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, mangelhafte Ladungssicherung und Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. Darüber hinaus müssen 253 Fahrzeugführer wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und 43 wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes mit Post von der Bußgeldstelle rechnen. (lf)

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