Köln

POL-K: 180207-4-K/Lev Polizeiinfos zum Auftakt des Straßenkarnevals

Köln (ots) – Bereits an Weiberfastnacht sind erhebliche Verkehrsstörungen in der Kölner Innenstadt zu erwarten.

Anlässlich der kommenden „tollen Tage“ werden wieder mehrere hunderttausend „Jecken“ beim Kölner Straßenkarneval unterwegs sein. Um den friedlichen Karnevalisten ein ausgelassenes und ungefährdetes Feiern zu ermöglichen, ist die Polizei Köln mit starken Kräften im Einsatz. Die Polizei wird konsequent und mit niedriger Einschreitschwelle agieren.

Beginnend mit Weiberfastnacht müssen Besucher mit umfangreichen Sperrmaßnahmen vor allem im Bereich Zülpicher Viertel, Roonstraße und Hohenstaufenring rechnen. In diesem Umfeld wird die Stadt Köln zudem weitreichende Halteverbotszonen einrichten. Ebenso müssen Teilbereiche der Friesenstraße und der Schaafenstraße gesperrt werden. Zahlreiche Sperrungen werden darüber hinaus im Bereich der gesamten Altstadt zwischen Dom und Heumarkt eingezogen – auch dies flankiert durch städtische Halteverbotszonen.

Auch die Polizei Köln bittet Besucher des Straßenkarnevals, den öffentlichen Personen-Nahverkehr zu nutzen. Ortskundige Autofahrer werden gebeten, die genannten Sperrbereiche möglichst weiträumig zu umfahren.

Weitere Informationen, auch zu den Auswirkungen auf den Straßenverkehr, gibt die Polizei via Facebook, Twitter und auf der Internetseite Polizei Köln bekannt. Zudem wird an Weiberfastnacht, Karnevalssonntag und Rosenmontag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 0221 229-7777 geschaltet.

Hinweis an Medienvertreterinnen und Medienvertreter: Die Polizei wird mit Ausnahme von Karnevalssamstag täglich per Pressemitteilung zum Einsatzgeschehen informieren. Es wird gebeten, von diesbezüglichen Anfragen an die Leitstelle abzusehen. Die Pressestelle der Polizei Köln ist an diesen Tagen besetzt.

Die in diesen Tagesbilanzen dargestellten Kriminalitätszahlen können sich noch verändern. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Vernehmung als Diebstahl herausstellt. Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich. (he)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

www.koeln.polizei.nrw.de

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