Sundern (ots) – Schnell konnte am Dienstag eine Unfallflucht auf einem Discounter-Parkplatz an der Hachener Straße geklärt werden. Zeugen hatten den Unfall beobachtet. Gegen 14.45 Uhr stieß ein Pkw beim Ausparken gegen die Überdachung der Einkaufswagen. Hierdurch brach ein Standfuß ab und die Überdachung wurde verschoben. Zeugen merkten sich das Kennzeichen und informierten die Marktleitung. Die Polizei konnte zwischenzeitlich einen 74-jährigen Unfallverursacher ermitteln. Die Polizei weist ausdrücklich daraufhin: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Gemäß §142 des Strafgesetzbuches handelt es sich um eine Straftat welche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstraft bestraft wird. Unfallbeteiligte sind verpflichtet am Unfallort auf den Besitzer des beschädigten Autos oder Gegenstandes zu warten. Die Länge der Wartezeiten hängt hierbei von der Schadenshöhe und den äußeren Umständen wie zum Beispiel Wetter, Tageszeit und Örtlichkeit ab. Im Zeitalter des Handys ist es zudem möglich, ohne großen Aufwand die Polizei zu verständigen. Die mögliche Geldbuße für die Verursachung des Unfalls liegt eindeutig unter der zu erwartenden Strafe einer Unfallflucht. Diese zieht in der Regel auch eine mehrmonatige Einbeziehung des Führerscheins mit sich.
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