Havelland

Telefontrickbetrug durch Schockanruf misslungen (Ketzin)

Montag, 26. April 2021, 15:30 Uhr

Eine Ketziner Seniorin meldete sich am Montagnachmittag telefonisch im Nauener Polizeirevier und gab an, dass sie einen merkwürdigen Telefonanruf bekommen habe. In diesem Gespräch meldete sich angeblich ihr Enkelsohn. Er gab an einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem er einer anderen Verkehrsteilnehmerin die Vorfahrt genommen habe. Die andere Unfallbeteiligte sei nun tot und er sei daraufhin festgenommen worden. Nur gegen die sofortige Zahlung einer Kaution von über 50.000 Euro könne eine Haftstrafe abgewendet werden.

Die Seniorin fiel zunächst auf die geschickte Rhetorik der Täter rein und gab Auskunft, dass sie nicht über so viel Geld verfügen würde. Sie wolle sich jedoch bei ihrem Mann erkundigen, ob sie so viel Geld besorgen könne. Dem war die Geschichte jedoch suspekt. Er wollte sich zunächst persönlich beim Enkel nach der Situation erkundigen. Genau das war der richtige „Riecher“. Natürlich hatte der Enkel keinen Unfall. Er war auch nicht festgenommen und benötigte schon gar nicht so viel Geld, um einer möglichen Haftstrafe zu entgehen. Es wurde anschließend die Polizei informiert und eine Betrugsstrafanzeige erstattet. Zu einer Übergabe des geforderten Geldes kam es nicht. Auch meldeten sich die unbekannten Täter nicht mehr.

Der beschriebene Sachverhalt beschreibt eine bei der Polizei hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges .

Bei diesen so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkelkind) in einer dramatischen Situation ausgeben. Meist geben Sie weinend an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und sie nun bei der Polizei seien. Sie würden eine Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren nur vermeiden können, wenn das Opfer Ihnen eine meist hohe Summe (i. d. R. mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegen würde.

Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, um durch eine akustische Drohkulisse den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und agieren rhetorisch begabt.

Anbei finden sich Hinweise, die Bürger bei allen Formen des Telefonbetruges beachten sollten. Diese so genannten „Schockanrufe‘“ reihen sich neben Enkeltrickbetrügereien und Anrufen falscher Polizisten ein, die alle das Ziel haben, an Wertgegenstände und oder Bargeld der meist älteren Opfer zu gelangen und können in ihrer Form auch stark variieren.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis! Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können! Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers! Bevor Sie jemandem ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle! Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind! Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110

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